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Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II -)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Überplanmäßige Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II -)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Überplanmäßige Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II - Fraktionsvorsitzender B 90/Grüne Grutke bittet um Mitteilung, ob und ggf. in welcher Höhe Mehrbelastungen noch in diesem Jahr und im Haushaltsjahr 2008 zu erwarten seien. Landrat Rosenke erwidert daraufhin, dass hierzu noch keine abschließende Aussage getroffen werden könne. Tendenziell sei mit Mehrkosten zu rechnen. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt bezeichnet sowohl die jetzige finanzielle Lage, als auch die zukünftig zu erwartenden finanziellen Mehrbelastungen für den Kreis Euskirchen als ein äußerst unbefriedigendes Ergebnis. Spürbaren Entlastungen bei der Lebenshaltung stünden erhebliche Mehrbelastungen bei Bedarfsgemeinschaften für die Kosten der Unterkunft pp. gegenüber. Der Bund sei seinen finanziellen Verpflichtungen und Versprechungen bisher nicht nachgekommen. Die positiven finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Hartz-IVÄnderungen kommen offensichtlich alleine dem Bund zugute, während die finanziellen Mehrbelastungen kommunalisiert würden. Dies könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Landrat Rosenke gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtlage auch zu einer Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kommunen führen werde. Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 348/2007 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 21.08.2007 (siehe Z 1/V348/2007) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Gemäß § 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) stimmt der Kreistag der überplanmäßigen Ausgabe im Budget 300 500 005 - Produkt 312 01 - Originäre Aufgaben nach dem SGB II – bis zu einer Höhe von netto 1.700.000 € zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 348/2007