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Beschlusstext (Gemeinsame Kommunal- und Bundestagswahl 2009 hier: Resolution der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Gemeinsame Kommunal- und Bundestagswahl 2009
hier: Resolution der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 7 Resolution zum Lückenschluss BAB A 1 Drucksache D 73/2007 Gemeinsame Kommunal- und Bundestagswahl 2009 TOP 7.2 hier: Resolution der SPD-Fraktion SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz ergänzt die Begründung des Resolutionsentwurfes seiner Fraktion dahingehend, dass nach ihm bekannten Presseverlautbarungen ausschließlich parteipolitische Gründe der die Regierungskoalition tragenden Parteien für eine beabsichtigte Trennung der Wahltermine erkennbar seien. Die in dem Resolutionsentwurf aufgezeigten Mehrkosten bei einer Trennung der Wahltermine und rechtliche Gründe sprechen eindeutig dagegen. Nach Auffassung seiner Fraktion fördere gerade ein derartiges Verhalten die vorhandene Politikverdrossenheit in der Bevölkerung. Kreisausschussmitglied Pick MdL (CDU) findet es äußerst bemerkenswert, dass Presseverlautbarungen Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion seien. Eine Entscheidung der Landesregierung sei noch nicht getroffen; im Moment sei hinsichtlich der angeblichen Trennung der Wahltermine noch nichts entschieden. Die Gründe der SPD seien nicht nachvollziehbar; hier werde offensichtlich ausschließlich Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Seine Fraktion betrachte den Antrag der SPD-Fraktion mit dem Resolutionsentwurf als einen Beitrag zur sog. "Sommerlochdiskussion". Der Antrag sollte zurückgezogen werden. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Resolutionsentwurf zur Abstimmung. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Resolutionsentwurf 7/2007 der SPD-Fraktion nicht zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür R 7/2007