Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
23.01.13, 18:06
Aktualisiert
23.01.13, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 16. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 20.11.2012.
Sitzungsbeginn:
18:10 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
5
Umbau Bahnübergang Lindenstraße
hier: Vorstellung der konzeptionellen Umbauplanung
21:15 Uhr
Herr Fachbereichsleiter Schmeier führt aus, dass die ursprüngliche Planung zwischenzeitlich von
der tatsächlichen Stadtentwicklung überholt wurde. Nun gilt es, dies durch technische und
städtebauliche Lösungen umzusetzen. Mit der Bezirksregierung wurde vereinbart, hinsichtlich der
Fördermittelgewährung die Planung dann im Jahre 2015 umzusetzen.
Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für eine Präsentation bzgl. des Bahnübergangs
an der Lindenstraße durch Herrn Diekmann vom Ing. Büro Wessels und Grünefeld.
Nach Fortsetzung der Sitzung erteilt sie Herrn Dr. Kippels das Wort.
Er stellt heraus, dass das Rampenkonzept für den Bahnübergang ein großes Betonbauwerk
darstelle, das gestalterisch bedenklich sei und ständig der Witterung ausgesetzt sei.
Herr Diekmann erklärt, dass die Bedingung, diesen Übergang für Radfahrer tauglich zu gestalten,
erfordere, dass die Rampen und Podeste über eine möglichst breite und lange Fläche verfügen.
Herr Köster teilt mit, dass aus Kostengründen das Brückenbauwerk schon so kurz wie möglich
gehalten worden sei.
Die Ausschussvorsitzende
behindertengerecht ist.
Frau
Steinhäuser
fragt
nach,
ob
dieses
Rampenmodell
Herr Diekmann erläutert, dass die dargestellte Rampenlängen und -gefälle behindertengerecht sei.
Herr Drexler fragt nach, ob dieses Modell bereits schon mal irgendwo gebaut wurde, so dass man
sich dieses als Referenzobjekt ansehen könne.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier weist darauf hin, dass die Rampen in der alten Planung
langgezogen und damit unattraktiv waren. Dies führe dazu, dass die Radfahrer bei einer derartigen
Rampengestaltung zu schnell fahren würden. Er erklärt, dass das vorgestellte Modell
behindertengerecht sei und die Radfahrer gezwungen wären überwiegend abzusteigen. Somit
gelinge ein funktionierendes Miteinander in der Nutzung des Objektes.
Herr Dr. Kippels fragt ebenfalls an, wo denn ein vergleichbares Modell existiere.
Herr Diekmann führt aus, dass ein entsprechendes Modell in etwas größerer Ausführung in
Hannover stehe.
Auch Herr Dr. Kippels sieht die Aufenthaltsqualität und um die Akzeptanz hinsichtlich der
Nutzungsqualität bei dem zukünftigen Bauwerk kritisch.
Herr Zöphel fragt an, ob es möglich sei die Rampen zu überdachen.
Herr Diekmann erklärt, dass dies möglich aber nicht erforderlich sei.
Die Ausschussvorsitzende Frau Steinhäuser weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass im
Stadtpark von Grevenbroich im Bereich der Landesgartenschau unterhalb der „B 59“ ein Beispiel
für eine gelungene Rampe stehe.
Herr Giesen teilt mit, dass er die Notwendigkeit der Schließung des Bahnübergangs immer noch
nicht erkenne und weist darauf hin, dass sich die FWG-Fraktion im nachfolgenden Beschluss
enthalte.
Herr Reuter bittet den Beschlussvorschlag in eine „Kenntnisnahme“ umzuformulieren.
Herr Dr. Kippels fasst zusammen, dass die Verkehrsführung im dargestellten Konzept
überzeugend, die Rampenführung bautechnisch und funktional nicht überzeugend sei. Zu stark sei
der Kontrast gegenüber der vorhandenen Bebauung. Das Modell sei „nutzerabschreckend“ und
erfordere einer Überarbeitung.
Herr Drexler resümiert, dass für ihn die Verkehrsführung ebenfalls in Ordnung sei. Das vorgestellte
Rampenmodell sei jedoch schwer vorstellbar und müsse überarbeitet werden.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier stellt klar, dass der Rahmenplan Bedburg eindeutig die
Grundlage für dieses Modell darstelle. Für diesen Bereich ist eine „Teilabspaltung“ von diesem
Plan denkbar, jedoch muss dann ein konkreter Vorschlag für die Planung erfolgen. Die
detailgenaue Ausführung kann noch im weiteren Verfahren geklärt werden. Ein zeitnaher
konzeptioneller Beschluss ist erforderlich, damit die Bewilligung der Fördermittel nicht gefährdet
wird.
Die Ausschussvorsitzende Frau Steinhäuser fragt die Verwaltung, bis wann ein Förderantrag beim
Rhein-Erft-Kreis bzw. bei der Bezirksregierung in Köln gestellt sein muss.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erklärt, dass der Antragszeitpunkt sowohl mit dem Rhein-ErftKreis wie auch mit der Bezirksregierung angesprochen wurde. Dabei wurde eindeutig vom
Fördergeber herausgestellt, dass bis Februar 2013 eine politische Entscheidung vorliegen muss,
zumal noch eine Abstimmung mit dem EBA zu erfolgen habe.
Herr Grevenstein erklärt, dass der beschlossene Rahmenplan beibehalten werden soll. Jedoch sei
die Führung von Rad- und Behindertenweg in diesem Rampenmodell nur schwer vorstellbar.
Zudem sei die nackte Sichtbeton-Variante unschön. Auch er hält das Modell aus Grevenbroich für
sehr attraktiv.
Die Ausschussvorsitzende Frau Steinhäuser fasst zusammen, dass alle Fraktionen Interesse an
der Weiterentwicklung haben. Die Entscheidung könne dann nach einer Vorberatung in den
Fraktionen
mit
einer
visualisierten,
übererarbeiteten
Fassung
in
der nächsten
Stadtentwicklungsausschuss-Sitzungen getroffen werden.
Beschluss:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2012
Seite 2
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den vorgestellten Entwurf als Basis der weiteren Entwurfsund Genehmigungsplanung sowie als Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplans Nr.
43a / Bedburg zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.11.2012
Seite 3