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Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich zum 01.08.11 hier: Vorstellung der Planung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
59 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
25.03.11, 18:18
Aktualisiert
20.05.11, 05:14
Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich zum 01.08.11
hier:  Vorstellung der Planung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 41/2011 05.04.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 060 365 001 Invest.-Nr. 365.001.02 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 140.500 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.2 Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich zum 01.08.11 hier: Vorstellung der Planung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der vorliegenden Planung zur Errichtung eines Ruheraums im Kindergarten Keldenich zum 01.08.11 im Rahmen der Einrichtung einer U3-Gruppe zu. Sachdarstellung: Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 01.03.11 der Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten Keldenich ab dem 01.08.11 sowie den damit verbundenen notwendigen Investitionsmaßnahmen (Einrichtung eines Ruheraums) zugestimmt. Den beigefügten Anlagen sind die einzelnen Maßnahmen zu entnehmen, die im Rahmen des Umbaus des derzeitigen Materialraums zum Ruheraum erforderlich sind. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Kostenschätzung des Planungsbüros auf rd. 10.000,- €. Die Maßnahme soll ohne die Inanspruchnahme von Investitionsfördermitteln durchgeführt werden, da Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder nur einmal in Anspruch genommen werden können. Die Fördermittel sollen aber im Rahmen der mit dem Kreis- und Landesjugendamt vereinbarten konzeptionellen Überlegungen im Kindergartenbereich in Anspruch genommen werden, da für diese Maßnahme(n) die Kosten und ggf. auch die Fördersätze weitaus höher liegen werden.