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Beschlusstext (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall
hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ )

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Schulverpflegung an der Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall hier: Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage 346/2007 zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 21.08.2007 (siehe Z 1/V 346/2007) wie folgt: Der Kreis Euskirchen lehnt eine Teilnahme an dem Landesprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" ab. Er beschließt statt dessen, es weiterhin bei der bisherigen großzügigen Regelung (Befreiung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Elternbeitrag) zu belassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 346/2007