Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
15.08.08, 21:36
Aktualisiert
15.08.08, 21:36
Beschlußtext (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 9,6 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 30. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 24.06.2008: 4. 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage kurz zusammen und weist insbesondere auf zwei Verwaltungsvorschläge in Bezug auf eingegangene Stellungnahmen (hier: Wünsche der Grundstückseigentümer) hin. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Dachaufbauten auf Walmdächern in einem Bereich des Baufensters (Baugrundstück „Am Königskamp“ Ecke „Am Mühlenbach“) nicht zuzulassen und Erdaufschüttungen ab einer bestimmten -im Bebauungsplan festgesetzten- Höhe ebenfalls auszuschließen. AM Pankoke ergänzt die Ausführungen insoweit, dass die Verwaltung außerdem vorschlägt, der Anregung, Dachneigungen bis 16 Grad zuzulassen, nicht zufolgen. Weiter regt AM Pankoke an, die Festsetzungen hinsichtlich der Einfriedungen um Metallgitterzäune zu ergänzen. Dem Vorschlag wird von Seiten der Ausschussmitglieder zugestimmt. AM Baltschun erkundigt sich, ob die Ausgleichsflächen A bis E im Eigentum der Gemeinde stehen. Er befürchtet eine Erweiterung des Aufgabenfeldes der Gemeinde, wenn sie diese Flächen zukünftig bewirtschaftet. Der Arbeitsaufwand für Pflege und Wartung sei nicht zu unterschätzen. Die Flächen, so TA Raddatz, gehören nicht der Gemeinde. Die Ausgleichsflächen A bis D werden durch die Eigentümer angelegt und bleiben in deren Besitz. Es handelt sich hierbei um den Ausgleich für die Zusatzbebauung. Mit dem Eigentümer sei nun noch abzuklären, ob die Fläche E gekauft oder für 30 Jahre gepachtet werden könne. TA Raddatz weist deutlich daraufhin, dass die Gemeinde hier die Gelegenheit nutzen sollte, eine Ausgleichsfläche zu sichern und das mit relativ geringem und überschaubarem Kostenaufwand. Hinsichtlich der Ausgleichsfläche E sei die Gemeinde bestrebt, diese zu erwerben. Außerdem bestehe die Möglichkeit, so TA Raddatz, die Ausgleichsfläche E im Rahmen des Programms „Wasser im Fluss“ durch den Kreis anlegen zu lassen. AM Baltschun gibt trotzdem zu bedenken, dass sich die Fläche E entwickeln werde und Probleme mit den Anwohner spätestens dann auftreten werden (Thema: Verschattung der Grundstücke). FBL Oortman ergänzt in dem Zusammenhang, dass die Gemeinde die Gewässer unterhalten müsse und somit bestrebt sei, die Uferrandstreifen möglichst zu erwerben bzw. zu pachten. Die Gewässerunterhaltung sei ein Posten im Gemeindehaushalt. Da es sich um einen vergleichsweise tief gelegenen Bachlauf handelt, teile er die Bedenken hinsichtlich einer späteren Verschattung der angrenzenden Grundstücke nicht. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abgestimmt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 08/04 "Königskamp" als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -