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Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,6 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
15.08.08, 21:36
Aktualisiert
15.08.08, 21:36
Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss) Beschlußtext (13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe"
hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Auslegungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 30. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 24.06.2008: 3. 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 "Auf dem Rohe" hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungsbeschluss Nach kurzer Einführung durch AV Puchert-Blöbaum merkt TA Knipping an, dass auf S. 11 der Vorlage das Datum auf dem Schreiben der Verwaltung falsch sei. Das Schreiben sei bereits nach der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses im März verschickt worden. Die Ausschussmitglieder nehmen den Hinweis zur Kenntnis. AM Dudek regt an, zukünftig mehr „deutsche Wörter“ zu benutzen und keine Fremdwörter, welche noch nicht einmal in einem Fremdwörterlexikon zu finden seien. TA Knipping äußert Verständnis, begründet dies aber damit, dass bei fachspezifischen Planungen spezielle Begriffe einfach verwandt werden müssen. AM Pankoke erklärt, dass sich die CDU-Fraktion eingehend mit der Planung beschäftigt habe. Mit Rücksicht auf den Gesundheitsschutz werde sie der x-Linie -wie von der Verwaltung vorgeschlagenzustimmen. Die Ausnahmeregelung des Kreises Lippe, welche den Wünschen der Bürger sehr weit entgegen komme, werde als positiv beurteilt und mit der Option, das noch freie Gewerbegrundstück in den nächsten fünf Jahren zu verkaufen, werde seine Fraktion die Auslegung der Bebauungsplanänderung heute beschließen. AM Dr. Bruck gibt bekannt, dass auch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Auslegung zustimmen werde, wenngleich sie das noch freie Grundstück als gemeindliche Ausgleichsfläche behalten und nicht als Gewerbegrundstück verkaufen würde. Weiter regt AM Dr. Bruck an, auf der S. 78 der Vorlage eine andere Formulierung (hier: Grundwassernutzung wird empfohlen, zu unterlassen) zu wählen, da evtl. Missverständnisse auftreten könnten. Die Verwaltung stimmt einer geänderten Formulierung zu. Die Ausschussmitglieder nehmen die Anregung zur Kenntnis. Von Seiten der SPD-Fraktion wird ebenfalls signalisiert, dass sie der Auslegung zustimmen werde. Vor der Abstimmung schlägt AM Baltschun vor, die Festsetzungen zu Einfriedungen um die Zulassung von Metallgitterzäunen zu ergänzen. Er erinnert an die letzte Hochbau- und Planungsausschusssitzung, wo das Thema „Einfriedungen“ eingehend diskutiert worden sei. Der Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sodann lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig - Anmerkung zum Protokoll: Der Bebauungsplan trifft in den textlichen Festsetzungen keine Aussagen zu Einfriedungen. Die Aufnahme von Metallgitterzäunen ist somit nicht notwendig.