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Beschlußtext (Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.08.08, 21:34
Aktualisiert
27.08.08, 21:34
Beschlußtext (Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 19.06.2008: 7.2 Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs führt RM Dr. Bruck aus, dass er die Landesgesetzgebung in Bezug auf die Aufhebung der Schulbezirke weder schul- noch verkehrspolitisch für klug halte. Auch RM Nagel äußert seinen Unmut und sein Unverständnis hierüber, vor allem, weil hierdurch die Planbarkeit in den Grundschulen verloren gehe. RM Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag im Haupt- und Finanzausschuss nicht gefolgt sei; die Einstellung der Fraktion zur Abschaffung der Schulbezirke solle durch diese Haltung zum Ausdruck gebracht werden. RM Hachmeister berichtet, dass er sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses enthalten habe. Sofern der Rat die Rechtsverordnung nicht aufhebe, müsse der Bürgermeister dies beanstanden. Er schlägt anschließend vor, dass der Rat hierzu eine Resolution verfassen solle. Hierauf gibt RM Nagel zu bedenken, dass dies keinesfalls effektiv sei, da schon zahlreiche Resolutionen verfasst worden seien. Zudem werde das Gesetz von vielen als reparaturbedürftig angesehen. Dem widerspricht RM Dr. Bruck, da ein Gremium seiner Ansicht nach nicht klein beigeben sollte, sondern zum Handeln verpflichtet sei. RM Fiedler spricht sich dagegen auch gegen eine Resolution aus. Er begründet dies damit, dass er bei Entscheidungen der vorherigen Landesregierung ebenfalls häufiger Bauchschmerzen gehabt habe. Wolle man jedes Mal eine Resolution verfassen, so könne dies leicht ein unüberschaubares Ausmaß annehmen, so RM Fiedler weiter. Sodann einigen sich die Ratsmitglieder auf folgende Vorgehensweise: Beschluss: Die Verwaltung zieht den in der Drucksache 81/2008 formulierten Beschlussvorschlag zurück. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24. März 1977 aufgrund einer Änderung des Schulgesetzes NRW zum 1. August 2008 ihre Gültigkeit verliert. Im Rat wird Unmut hinsichtlich der Abschaffung der Schulbezirke für öffentliche Grundschulen in Nordrhein-Westfalen geäußert.