Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.08.08, 21:34
Aktualisiert
27.08.08, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 24. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 19.06.2008:
7.2
Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen
Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe
Eingangs führt RM Dr. Bruck aus, dass er die Landesgesetzgebung in Bezug auf die Aufhebung der
Schulbezirke weder schul- noch verkehrspolitisch für klug halte.
Auch RM Nagel äußert seinen Unmut und sein Unverständnis hierüber, vor allem, weil hierdurch die
Planbarkeit in den Grundschulen verloren gehe.
RM Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag im Haupt- und
Finanzausschuss nicht gefolgt sei; die Einstellung der Fraktion zur Abschaffung der Schulbezirke solle
durch diese Haltung zum Ausdruck gebracht werden.
RM Hachmeister berichtet, dass er sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses enthalten
habe. Sofern der Rat die Rechtsverordnung nicht aufhebe, müsse der Bürgermeister dies
beanstanden. Er schlägt anschließend vor, dass der Rat hierzu eine Resolution verfassen solle.
Hierauf gibt RM Nagel zu bedenken, dass dies keinesfalls effektiv sei, da schon zahlreiche
Resolutionen verfasst worden seien. Zudem werde das Gesetz von vielen als reparaturbedürftig
angesehen.
Dem widerspricht RM Dr. Bruck, da ein Gremium seiner Ansicht nach nicht klein beigeben sollte,
sondern zum Handeln verpflichtet sei.
RM Fiedler spricht sich dagegen auch gegen eine Resolution aus. Er begründet dies damit, dass er
bei Entscheidungen der vorherigen Landesregierung ebenfalls häufiger Bauchschmerzen gehabt
habe. Wolle man jedes Mal eine Resolution verfassen, so könne dies leicht ein unüberschaubares
Ausmaß annehmen, so RM Fiedler weiter.
Sodann einigen sich die Ratsmitglieder auf folgende Vorgehensweise:
Beschluss:
Die Verwaltung zieht den in der Drucksache 81/2008 formulierten Beschlussvorschlag zurück.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die
öffentlichen Grundschulen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24. März 1977 aufgrund einer Änderung
des Schulgesetzes NRW zum 1. August 2008 ihre Gültigkeit verliert.
Im Rat wird Unmut hinsichtlich der Abschaffung der Schulbezirke für öffentliche Grundschulen in
Nordrhein-Westfalen geäußert.