Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.08.08, 21:34
Aktualisiert
27.08.08, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 24. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009)
am 19.06.2008:
5.1 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe
Eingangs stellt BM Schemmel fest, dass der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
aus Sicht der Verwaltung als problematisch angesehen werde.
Hierzu führt Kämmerer Lange aus, dass der Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan auf Basis der
geltenden kommunalrechtlichen Bestimmungen erstellt werde. Im Weiteren zitiert er § 8 der
Gemeindehaushaltsverordnung, wonach der Stellenplan die Stellen aller -nicht nur vorübergehendBeschäftigten auszuweisen hat.
Der zur Abstimmung stehende Antrag sehe darüber hinaus jedoch vor, generell auch zeitlich befristete
Stellen in den Stellenplan aufzunehmen. Dies wiederum würde die Nachhaltung von
Krankheitsvertretungen bedingen, so Kämmerer Lange weiter und er ergänzt, dass es bei der
Gemeinde Leopoldshöhe derzeit keine befristete Stelle gebe, die unter diese Regelung fallen würde.
Im Folgenden erläutert er, dass es im Kindergarten- und Schulbereich bei längeren krankheitsbedingten
Ausfällen zwangsläufig zu zeitlich befristeten Einstellungen komme; dies sei schon allein aus Gründen
der Aufrechterhaltung der Funktionalität dieser Einrichtungen geboten. Eine Ausweisung dieser
(Vertretungs-)Stellen im Stellenplan sei jedoch nicht machbar, da lediglich die Stellen -unabhängig vom
Stelleninhaber- nachzuhalten seien.
Ergänzend betont er nochmals, dass nach den rechtlichen Vorschriften nur langfristige
Beschäftigungsverhältnisse ausgewiesen werden müssen. In Anlehnung an die Verfahrensweise des
Kreises Lippe, wonach alle zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnisse, die auf mehr als 2 Jahre
eingegangen werden, aufgeführt werden, sei die im letzten Jahr im Bereich der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung zur Vermarktung von Grundstücken geschaffene, auf 3 Jahre
befristete Stelle, in den Stellenplan aufgenommen worden.
Kämmerer Lange resümiert, dass aus den vorgenannten Gründen dem Antrag auf generelle
Ausweisung von Krankheitsvertretungen nicht Rechnung getragen werden könne. Zudem sei in der
Vergangenheit keine (befristete) Stelle geschaffen worden, von der die Politik nicht in Kenntnis gesetzt
worden sei.
In Bezug auf die von Kämmerer Lange zitierte Rechtsnorm entgegnet RM Dr. Bruck, dass diese nur
den zwingend vorgeschriebenen Inhalt nenne, es hier aber um Inhalte gehe, die darüber hinaus
aufgeführt werden sollen. Der Antrag seiner Fraktion ziele auf eine eigenständige Entscheidung der
Gemeinde Leopoldshöhe ab, unabhängig von der Regelung des Kreises Lippe.
Sodann bekräftigt BM Schemmel noch einmal die Ausführungen von Kämmerer Lange, wonach
Vertretungsregelungen ausnahmslos bei längerfristigen Erkrankungen zum Tragen kommen und nur in
Fällen, in denen keine anderweitige Deckung des Arbeitsanfalls möglich sei. Durch die Einstellung von
Vertretungen würden aber auf Dauer keinesfalls Stellen geschaffen, so BM Schemmel weiter.
In Anlehnung an die beim Kreis Lippe gängige Praxis schlägt RM Nagel vor, dem Rat ¼- oder ½jährlich einen Bericht über Vertretungsfälle als Anlage zum Stellenplan vorzulegen.
RM Hachmeister macht deutlich, dass es ihm bei dem Antrag um die Einstellungen gehe, die der
Bürgermeister vornehmen könne, ohne politische Gremien zu beteiligen und verweist auf in der
Vergangenheit vorgekommene Fälle. Es sei zu überlegen, ob –zur Verdeutlichung dieser Intention- der
im Antrag verwendete Begriff „Krankheit“ gestrichen werden solle. Ansonsten halte die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen den Antrag aber voll aufrecht.
Im Weiteren betont RM Fiedler, dass die CDU-Fraktion ihr Hauptaugenmerk auf die Personalkosten
lege und aus diesem Grund die Aussage von BM Schemmel, wonach bis auf die Kindertagesstätten in
der Regel erst nach Ende der Lohnfortzahlungsfrist (6 Wochen) Vertretungen eingestellt werden,
besondere Bedeutung erlange. Den Vorschlag von RM Nagel, über die Einstellung von Vertretungen zu
berichten, halte er vor dem Hintergrund des Informationsrechts des Rates für praktikabel und sinnvoll.
Die Ausweisung der von RM Hachmeister angesprochenen zusätzlichen Stellen müsse seiner Ansicht
nach Kämmerer Lange beurteilen.
Hierzu ergänzt BM Schemmel, dass neben dem Grundsatz Vertretungen erst nach Ablauf der 6Wochen-Frist einzustellen, es jedoch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zu Ausnahmen kommen
könne. Beispielhaft nennt er hier nochmals den Kindergarten- und Schulbereich; außerhalb dieses
Erfordernisses seien aber keine Stellen besetzt worden.
Für die SPD-Fraktion erklärt RM Puchert-Blöbaum, dass der Antrag seiner Ansicht nach auf Kontrollund Steuerungsmöglichkeiten abziele, deshalb unpraktikabel sei und er diesen insoweit ablehne.
Über die Feststellung von RM Rehm, wonach dem Antrag der Zusatz „Vertretungen“ fehle, möchte RM
Hachmeister in seiner Fraktion beraten. Er zieht deshalb seinen Antrag zur nochmaligen Beratung in
den Fraktionen zurück.
Eine Abstimmung über den von RM Nagel gemachten Vorschlag, quartals- oder halbjährlich in Form
einer Anlage zum Stellenplan über eingegangene Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, ist nicht
möglich, da der Ursprungsantrag zurückgezogen wurde.
Beschluss:
RM Hachmeister zieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juni 2008 auf Änderung
der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur nochmaligen Beratungen in den
Fraktionen zurück. Eine Entscheidung hierüber soll in der nächsten Sitzung des Rates erfolgen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -