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Beschlußtext (Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
27.08.08, 21:34
Aktualisiert
27.08.08, 21:34
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 19.06.2008: 5.1 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe Eingangs stellt BM Schemmel fest, dass der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Sicht der Verwaltung als problematisch angesehen werde. Hierzu führt Kämmerer Lange aus, dass der Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan auf Basis der geltenden kommunalrechtlichen Bestimmungen erstellt werde. Im Weiteren zitiert er § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung, wonach der Stellenplan die Stellen aller -nicht nur vorübergehendBeschäftigten auszuweisen hat. Der zur Abstimmung stehende Antrag sehe darüber hinaus jedoch vor, generell auch zeitlich befristete Stellen in den Stellenplan aufzunehmen. Dies wiederum würde die Nachhaltung von Krankheitsvertretungen bedingen, so Kämmerer Lange weiter und er ergänzt, dass es bei der Gemeinde Leopoldshöhe derzeit keine befristete Stelle gebe, die unter diese Regelung fallen würde. Im Folgenden erläutert er, dass es im Kindergarten- und Schulbereich bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen zwangsläufig zu zeitlich befristeten Einstellungen komme; dies sei schon allein aus Gründen der Aufrechterhaltung der Funktionalität dieser Einrichtungen geboten. Eine Ausweisung dieser (Vertretungs-)Stellen im Stellenplan sei jedoch nicht machbar, da lediglich die Stellen -unabhängig vom Stelleninhaber- nachzuhalten seien. Ergänzend betont er nochmals, dass nach den rechtlichen Vorschriften nur langfristige Beschäftigungsverhältnisse ausgewiesen werden müssen. In Anlehnung an die Verfahrensweise des Kreises Lippe, wonach alle zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnisse, die auf mehr als 2 Jahre eingegangen werden, aufgeführt werden, sei die im letzten Jahr im Bereich der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung zur Vermarktung von Grundstücken geschaffene, auf 3 Jahre befristete Stelle, in den Stellenplan aufgenommen worden. Kämmerer Lange resümiert, dass aus den vorgenannten Gründen dem Antrag auf generelle Ausweisung von Krankheitsvertretungen nicht Rechnung getragen werden könne. Zudem sei in der Vergangenheit keine (befristete) Stelle geschaffen worden, von der die Politik nicht in Kenntnis gesetzt worden sei. In Bezug auf die von Kämmerer Lange zitierte Rechtsnorm entgegnet RM Dr. Bruck, dass diese nur den zwingend vorgeschriebenen Inhalt nenne, es hier aber um Inhalte gehe, die darüber hinaus aufgeführt werden sollen. Der Antrag seiner Fraktion ziele auf eine eigenständige Entscheidung der Gemeinde Leopoldshöhe ab, unabhängig von der Regelung des Kreises Lippe. Sodann bekräftigt BM Schemmel noch einmal die Ausführungen von Kämmerer Lange, wonach Vertretungsregelungen ausnahmslos bei längerfristigen Erkrankungen zum Tragen kommen und nur in Fällen, in denen keine anderweitige Deckung des Arbeitsanfalls möglich sei. Durch die Einstellung von Vertretungen würden aber auf Dauer keinesfalls Stellen geschaffen, so BM Schemmel weiter. In Anlehnung an die beim Kreis Lippe gängige Praxis schlägt RM Nagel vor, dem Rat ¼- oder ½jährlich einen Bericht über Vertretungsfälle als Anlage zum Stellenplan vorzulegen. RM Hachmeister macht deutlich, dass es ihm bei dem Antrag um die Einstellungen gehe, die der Bürgermeister vornehmen könne, ohne politische Gremien zu beteiligen und verweist auf in der Vergangenheit vorgekommene Fälle. Es sei zu überlegen, ob –zur Verdeutlichung dieser Intention- der im Antrag verwendete Begriff „Krankheit“ gestrichen werden solle. Ansonsten halte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag aber voll aufrecht. Im Weiteren betont RM Fiedler, dass die CDU-Fraktion ihr Hauptaugenmerk auf die Personalkosten lege und aus diesem Grund die Aussage von BM Schemmel, wonach bis auf die Kindertagesstätten in der Regel erst nach Ende der Lohnfortzahlungsfrist (6 Wochen) Vertretungen eingestellt werden, besondere Bedeutung erlange. Den Vorschlag von RM Nagel, über die Einstellung von Vertretungen zu berichten, halte er vor dem Hintergrund des Informationsrechts des Rates für praktikabel und sinnvoll. Die Ausweisung der von RM Hachmeister angesprochenen zusätzlichen Stellen müsse seiner Ansicht nach Kämmerer Lange beurteilen. Hierzu ergänzt BM Schemmel, dass neben dem Grundsatz Vertretungen erst nach Ablauf der 6Wochen-Frist einzustellen, es jedoch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zu Ausnahmen kommen könne. Beispielhaft nennt er hier nochmals den Kindergarten- und Schulbereich; außerhalb dieses Erfordernisses seien aber keine Stellen besetzt worden. Für die SPD-Fraktion erklärt RM Puchert-Blöbaum, dass der Antrag seiner Ansicht nach auf Kontrollund Steuerungsmöglichkeiten abziele, deshalb unpraktikabel sei und er diesen insoweit ablehne. Über die Feststellung von RM Rehm, wonach dem Antrag der Zusatz „Vertretungen“ fehle, möchte RM Hachmeister in seiner Fraktion beraten. Er zieht deshalb seinen Antrag zur nochmaligen Beratung in den Fraktionen zurück. Eine Abstimmung über den von RM Nagel gemachten Vorschlag, quartals- oder halbjährlich in Form einer Anlage zum Stellenplan über eingegangene Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, ist nicht möglich, da der Ursprungsantrag zurückgezogen wurde. Beschluss: RM Hachmeister zieht den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juni 2008 auf Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur nochmaligen Beratungen in den Fraktionen zurück. Eine Entscheidung hierüber soll in der nächsten Sitzung des Rates erfolgen. Beratungsergebnis: - einstimmig -