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Beschlußtext (Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. August 2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
16.09.08, 21:21
Aktualisiert
16.09.08, 21:21
Beschlußtext (Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. August 2008) Beschlußtext (Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. August 2008)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 28.08.2008: 5. Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. August 2008 BM Schemmel nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung“ und ergänzt, dass die Verwaltung bereits Anfang August dieses Jahres einen Antrag auf Förderung eines Klimaschutzmanagements für öffentliche Gebäude gestellt habe. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei somit mittlerweile schon entsprochen worden. Auf Nachfrage von AM Frau Asemissen erklärt BM Schemmel sodann, dass es nun zunächst darum gehe, den energetischen Zustand für jedes gemeindliche Objekt detailliert aufzunehmen und zu bewerten. Daraus folgend werde ein Maßnahmenkatalog formuliert und hinsichtlich der Umsetzungsprioritäten bewertet. Klarstellend ergänzt BM Schemmel, dass die Fördermittel für die Ermittlung des Ist-Zustandes, nicht jedoch für die Umsetzung der Maßnahmen gewährt werden. AM Gräfe fragt im Folgenden an, ob der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag zum Thema „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ (TOP 5.2 der öffentlichen Ratssitzung vom 19. Juni 2008) bereits umgesetzt worden sei. BM Schemmel stellt hierzu fest, dass ein entsprechender Förderantrag verwaltungsseitig – trotz Ablauf der Antragsfrist am 29. August 2008 bewusst nicht gestellt wurde, da man erst ein Konzept zur Grundlagenschaffung benötige. Die Anforderungen der Bundesregierung seien sehr hoch und so mache es keinen Sinn, so BM Schemmel abschließend, Fördermittel ohne entsprechende Grundlage zur beantragen. Kämmerer Lange ergänzt, dass die Förderung der Bundesregierung teilweise auch aus zinsgünstigen Darlehen bestehe, so dass hier genau geprüft werden müsse, ob eine Umsetzung der geförderten Maßnahmen auch wirklich in Betracht komme. Weiterhin führt Kämmerer Lange aus, dass die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes somit wichtig und unerlässlich sei. In der sich nun anschließenden Diskussion spricht AM Hachmeister Punkt 2 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bekanntgabe und Erläuterung der Möglichkeiten des Programms an weitere in Frage kommende Zielgruppen (Kirchen, Soziale Einrichtungen, etc.)) an. Da die Verwaltung die für diese Institutionen eventuell in Frage kommenden Förderanträge nicht beantragen könne, müsse eine entsprechende Information der Betroffenen sichergestellt werden. So müsse z. B. individuell geprüft werden, in welchen Bereichen die Installation von Mini-KWK-Anlagen sinnvoll sein könnte. Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt AM Puchert-Blöbaum sodann fest, dass Punkt 1 (Erarbeitung umsetzungsrelevanter Skizzen und Vorschläge für Klimaschutzprojekte im Rahmen der fünf Förderprogramme der Klimaschutzinitiative) bereits realisiert sei und Punkt 2 (s. o.) keines Beschlusses bedürfe, da es selbstverständlich sei, dass Kirchen, soziale Einrichtungen usw. verwaltungsseitig über mögliche Förderprogramme informiert werden. Weiterhin sei er der Auffassung, dass Klimaschutzbelange zukünftig sinnvoller weise in den zuständigen Fachausschüssen, dem Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft und dem Betriebsausschuss Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe, beraten werden sollten, da hier auch eine entsprechende Zuständigkeit gegeben sei. AM Fiedler erklärt im Folgenden für die CDU-Fraktion, dass die Verwaltung hinsichtlich der Förderanträge bisher den richtigen Weg gegangen sei. Weiterhin stellt er fest, dass sich seine Fraktion ausdrücklich für den Klima- und Umweltschutz ausspreche. Im Übrigen sehe auch er keine primäre Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses hinsichtlich der Beratung von Klimaschutzbelangen. AM Hachmeister stellt im weiteren Verlauf jedoch klar, dass Klimaschutzbelange seiner Auffassung nach nicht nur in den o. g. Fachausschüssen, sondern auch im Hochbau- und Planungsausschuss und im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr diskutiert werden sollten. AM Puchert-Blöbaum ergänzt, dass eine nachfolgende Beratung in den genannten Fachausschüssen im Einzelfall sicherlich denkbar sei, die grundsätzliche Erörterung jedoch im Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft erfolgen sollte. Abschließend stellt BM Schemmel fest, dass es hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes keiner Beschlussfassung bedarf, da Punkt 1 (Erarbeitung umsetzungsrelevanter Skizzen und Vorschläge für Klimaschutzprojekte im Rahmen der fünf Förderprogramme der Klimaschutzinitiative) des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits umgesetzt ist und Punkt 2 (Bekanntgabe und Erläuterung der Möglichkeiten des Programms an weitere in Frage kommende Zielgruppen (Kirchen, Soziale Einrichtungen, etc.)) die gängige Verwaltungspraxis darstellt.