Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
28.08.2008
Erstellt
16.09.08, 21:21
Aktualisiert
16.09.08, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 28.08.2008:
5.
Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der
Bundesregierung
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. August 2008
BM Schemmel nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Thema „Teilnahme der Gemeinde Leopoldshöhe an der Klimaschutzinitiative der
Bundesregierung“ und ergänzt, dass die Verwaltung bereits Anfang August dieses Jahres einen Antrag
auf Förderung eines Klimaschutzmanagements für öffentliche Gebäude gestellt habe. Dem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei somit mittlerweile schon entsprochen worden. Auf Nachfrage von
AM Frau Asemissen erklärt BM Schemmel sodann, dass es nun zunächst darum gehe, den
energetischen Zustand für jedes gemeindliche Objekt detailliert aufzunehmen und zu bewerten. Daraus
folgend werde ein Maßnahmenkatalog formuliert und hinsichtlich der Umsetzungsprioritäten bewertet.
Klarstellend ergänzt BM Schemmel, dass die Fördermittel für die Ermittlung des Ist-Zustandes, nicht
jedoch für die Umsetzung der Maßnahmen gewährt werden.
AM Gräfe fragt im Folgenden an, ob der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag zum Thema
„Investitionspakt zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur“ (TOP 5.2 der öffentlichen
Ratssitzung vom 19. Juni 2008) bereits umgesetzt worden sei. BM Schemmel stellt hierzu fest, dass ein
entsprechender Förderantrag verwaltungsseitig – trotz Ablauf der Antragsfrist am 29. August 2008 bewusst nicht gestellt wurde, da man erst ein Konzept zur Grundlagenschaffung benötige. Die
Anforderungen der Bundesregierung seien sehr hoch und so mache es keinen Sinn, so BM Schemmel
abschließend, Fördermittel ohne entsprechende Grundlage zur beantragen.
Kämmerer Lange ergänzt, dass die Förderung der Bundesregierung teilweise auch aus zinsgünstigen
Darlehen bestehe, so dass hier genau geprüft werden müsse, ob eine Umsetzung der geförderten
Maßnahmen auch wirklich in Betracht komme. Weiterhin führt Kämmerer Lange aus, dass die
Erstellung eines entsprechenden Konzeptes somit wichtig und unerlässlich sei.
In der sich nun anschließenden Diskussion spricht AM Hachmeister Punkt 2 des Antrags der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (Bekanntgabe und Erläuterung der Möglichkeiten des Programms an weitere in
Frage kommende Zielgruppen (Kirchen, Soziale Einrichtungen, etc.)) an. Da die Verwaltung die für
diese Institutionen eventuell in Frage kommenden Förderanträge nicht beantragen könne, müsse eine
entsprechende Information der Betroffenen sichergestellt werden. So müsse z. B. individuell geprüft
werden, in welchen Bereichen die Installation von Mini-KWK-Anlagen sinnvoll sein könnte.
Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt AM Puchert-Blöbaum sodann fest,
dass Punkt 1 (Erarbeitung umsetzungsrelevanter Skizzen und Vorschläge für Klimaschutzprojekte im
Rahmen der fünf Förderprogramme der Klimaschutzinitiative) bereits realisiert sei und Punkt 2 (s. o.)
keines Beschlusses bedürfe, da es selbstverständlich sei, dass Kirchen, soziale Einrichtungen usw.
verwaltungsseitig über mögliche Förderprogramme informiert werden. Weiterhin sei er der Auffassung,
dass Klimaschutzbelange zukünftig sinnvoller weise in den zuständigen Fachausschüssen, dem
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft und dem Betriebsausschuss Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe,
beraten werden sollten, da hier auch eine entsprechende Zuständigkeit gegeben sei.
AM Fiedler erklärt im Folgenden für die CDU-Fraktion, dass die Verwaltung hinsichtlich der
Förderanträge bisher den richtigen Weg gegangen sei. Weiterhin stellt er fest, dass sich seine Fraktion
ausdrücklich für den Klima- und Umweltschutz ausspreche. Im Übrigen sehe auch er keine primäre
Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses hinsichtlich der Beratung von Klimaschutzbelangen.
AM Hachmeister stellt im weiteren Verlauf jedoch klar, dass Klimaschutzbelange seiner Auffassung
nach nicht nur in den o. g. Fachausschüssen, sondern auch im Hochbau- und Planungsausschuss und
im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr diskutiert werden sollten. AM Puchert-Blöbaum ergänzt,
dass eine nachfolgende Beratung in den genannten Fachausschüssen im Einzelfall sicherlich denkbar
sei, die grundsätzliche Erörterung jedoch im Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft
erfolgen sollte.
Abschließend stellt BM Schemmel fest, dass es hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes keiner
Beschlussfassung bedarf, da Punkt 1 (Erarbeitung umsetzungsrelevanter Skizzen und Vorschläge für
Klimaschutzprojekte im Rahmen der fünf Förderprogramme der Klimaschutzinitiative) des Antrags der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits umgesetzt ist und Punkt 2 (Bekanntgabe und Erläuterung der
Möglichkeiten des Programms an weitere in Frage kommende Zielgruppen (Kirchen, Soziale
Einrichtungen, etc.)) die gängige Verwaltungspraxis darstellt.