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Beschlußtext (Konkrete Klimaschutzziele für die Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.06.2008 (s. Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 18.09.2008) )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
31.10.08, 21:25
Aktualisiert
31.10.08, 21:25
Beschlußtext (Konkrete Klimaschutzziele für die Gemeinde Leopoldshöhe 		hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.06.2008 (s. Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft am 18.09.2008) )

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 31. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 16.10.2008: 6. Konkrete Klimaschutzziele für die Gemeinde Leopoldshöhe hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.06.2008 AM Dr. Bruck weist darauf hin, dass die Bebauungspläne mit der Neufassung des Baugesetzbuches Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b enthalten können. Somit solle, nach Meinung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, zukünftig nicht nur die Ausrichtung der Gebäude festgesetzt werden sondern auch die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Installation von Solaranlagen, Geothermie) und deren Umsetzung in den Bebauungsplänen vorgeschrieben werden. In dem Zusammenhang stellt AM Dr. Bruck für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag: Die neuen Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe sollen künftig Passagen enthalten, die die Möglichkeiten des § 9 Abs. 1 Nr. 23 b und des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch -hier: Vorgaben zum Klimaschutz- festschreiben. Vor der Abstimmung sind CDU-Fraktion und SPD-Fraktion der Meinung, dass man derartige Festsetzungen in den Bebauungsplänen nicht treffen sollte. Sie begründen es u.a. damit, dass bereits in vielen Gesetzen und Verordnungen sinnvolle Regelungen bezüglich des Klimaschutzes getroffen worden sind und zum Jahreswechsel noch beschlossen werden. Hier sei der richtige Weg eingeschlagen worden. Die LIL gehe ebenfalls mit gutem Beispiel voran und auch das Neubaugebiet „Brunsheide“, mit den unterschiedlichsten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, mache deutlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bereits bewusst Gedanken bezüglich des Klimaschutzes machen. Aus diesem Grund solle diesbezüglich auf Freiwilligkeit gesetzt werden, auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit solcher Anlagen. Sodann lässt AV Puchert-Blöbaum über den Antrag der Fraktion 90/ Die Grünen abstimmen. Beschluss: Die neuen Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe sollen künftig Passagen enthalten, die die Möglichkeiten des § 9 Abs. 1 Nr. 23 b und des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch -hier: Vorgaben zum Klimaschutz- festschreiben. - 1 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)-