Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
31.10.08, 21:25
Aktualisiert
31.10.08, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 31. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 16.10.2008:
6.
Konkrete Klimaschutzziele für die Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.06.2008
AM Dr. Bruck weist darauf hin, dass die Bebauungspläne mit der Neufassung des Baugesetzbuches
Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b enthalten können.
Somit solle, nach Meinung der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, zukünftig nicht nur die Ausrichtung der
Gebäude festgesetzt werden sondern auch die Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Installation von
Solaranlagen, Geothermie) und deren Umsetzung in den Bebauungsplänen vorgeschrieben werden.
In dem Zusammenhang stellt AM Dr. Bruck für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag:
Die neuen Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe sollen künftig Passagen enthalten, die
die Möglichkeiten des § 9 Abs. 1 Nr. 23 b und des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch -hier:
Vorgaben zum Klimaschutz- festschreiben.
Vor der Abstimmung sind CDU-Fraktion und SPD-Fraktion der Meinung, dass man derartige
Festsetzungen in den Bebauungsplänen nicht treffen sollte. Sie begründen es u.a. damit, dass bereits
in vielen Gesetzen und Verordnungen sinnvolle Regelungen bezüglich des Klimaschutzes getroffen
worden sind und zum Jahreswechsel noch beschlossen werden. Hier sei der richtige Weg
eingeschlagen worden.
Die LIL gehe ebenfalls mit gutem Beispiel voran und auch das Neubaugebiet „Brunsheide“, mit den
unterschiedlichsten Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, mache deutlich, dass sich die
Bürgerinnen und Bürger bereits bewusst Gedanken bezüglich des Klimaschutzes machen. Aus diesem
Grund solle diesbezüglich auf Freiwilligkeit gesetzt werden, auch im Hinblick auf die Finanzierbarkeit
solcher Anlagen.
Sodann lässt AV Puchert-Blöbaum über den Antrag der Fraktion 90/ Die Grünen abstimmen.
Beschluss:
Die neuen Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe sollen künftig Passagen enthalten, die die
Möglichkeiten des § 9 Abs. 1 Nr. 23 b und des § 11 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch -hier: Vorgaben zum
Klimaschutz- festschreiben.
- 1 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en)-