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Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Auslegungbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
31.10.08, 21:25
Aktualisiert
31.10.08, 21:25
Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen 
hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 
- Auslegungbeschluss) Beschlußtext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen 
hier:- Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 
- Auslegungbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 31. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 16.10.2008: 4. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Auswertung und Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einge gangenen Stellungnahmen - Auslegungbeschluss TA Knipping gibt einen kurzen Überblick über das bisherige Verfahren. Wie bereits bekannt, beabsichtigt die Firma Thenhausen, ihre bestehende Produktionshalle um eine weitere Halle (Maße: 36,00 m x 39,00 m und 8,00 m Höhe) zu erweitern. Der zusätzlich geplante zweigeschossige Bürotrakt soll 7,00 m hoch werden. Es wird beabsichtigt, das Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück über ein zweites Regenrückhaltebecken abzuleiten und den Eingriff in die Natur und Landschaft auf der bereits bestehenden Ausgleichsfläche und einer zusätzlichen Ausgleichsfläche zu kompensieren. Entgegen den bisher eingereichten Unterlagen, so TA Knipping, solle heute über folgende beantragte Änderungen entschieden werden: - Es wird beantragt, statt 7,50 m eine 8,00 m hohe Produktionshalle zu errichten. - Es wird beantragt, den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung im Westen um einen 20 m breiten nicht überbaubaren Grundstücksstreifen zu erweitern. Auf diesem Grundstücksstreifen werde die Firma umfangreiche Heckenanpflanzungen -als zusätzliche Kompensation- vornehmen, um so einen Abschluss zur freien Landschaft zu schaffen. TA Knipping weist weiter darauf hin, dass die GRZ bewusst mit 0,4 festgesetzt worden sei, da mit der Grundstückserweiterung durch den 20 m Streifen diese Festsetzung ausreichend sei. Allerdings, so ergänzt TA Knipping, ist eine weitere Bebauung (z.B. Erweiterung der Firma) somit nicht mehr möglich. Im Anschluss an die Ausführungen schlägt AV Puchert-Blöbaum vor, über die eingegangenen Stellungnahmen zu beraten. Hinsichtlich der Stellungnahme des Kreises Lippe erkundigt sich AM Gräfe, ob die Aufnahmekapazität (hier: Oberflächenwasser) tatsächlich gewährleistet sei. In den Sieksbach entwässern immerhin schon die in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Flächen und das Interkommunale Gewerbegebiet in Lockhausen. TA Knipping weist darauf hin, dass der Kreis Lippe die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt und diese wird die von der Landwirtschaftskammer genannten Bedenken berücksichtigen. AV Puchert-Blöbaum spricht in dem Zusammenhang die Bedenken der Anwohner hinsichtlich der Regenwasserversickerung in Bezug auf die umliegenden Häuser an. TA Knipping erinnert daran, dass die Oberflächenentwässerung im gesamten Gemeindegebiet durch die Bodenart (hoher Lehmanteil) relativ problematisch ist. In diesem Fall werde die Oberflächenentwässerung in einem neuen Entwässerungsgraben erfolgen, von dort werde das anfallende Wasser in das neu anzulegende Regenrückhaltebecken geleitet um von dort gedrosselt in das bestehende Regenrückhaltebecken zu gelangen. Der Ablauf werde dann in den Straßenseitengraben bzw. in das dortige Gewässer erfolgen. Von Seiten des Ausschusses wird die Größe der Becken in Frage gestellt. Um sicher zu gehen, dass die Volumina der Regenrückhaltebecken ausreichen, wird die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich bis zur nächsten Sitzung- detaillierte Unterlagen vom Ingenieurbüro anzufordern. AV PuchertBlöbaum schlägt vor, einen Vertreter des Ingenieurbüros einzuladen, damit die Berechnungen direkt in der nächsten Sitzung vorgestellt werden können. TA Knipping sagt zu, sich mit dem Ingenieurbü- ro, hier insbesondere mit Ing. Herrn Fütterer, in Verbindung zu setzen. In dem Zusammenhang könne dann auch die Frage von AM Dudek geklärt werden, wie das Volumen der Regenrückhaltebecken bemessen worden ist. (Anmerkung zum Protokoll: Gemäß Auskunft des Ingenieurbüros hat dieses sich bei den beiden Becken an die Berechnung für eine 5-jährige Überschreitung des Volumens gehalten. Für das bestehende Regenrückhaltebecken demnach 97 m³ und für das neugeplante Regenrückhaltebecken 145 m³ Volumen.) AV Puchert-Blöbaum weist auf die geäußerten Bedenken hinsichtlich der erwarteten Lärmbelästigung durch die Kranbahn hin. TA Knipping gibt bekannt, dass eine elektrische Kranbahn bereits im Einsatz sei. Die neue Kranbahn werde in einem weitestgehend geschlossenen Raum in Betrieb genommen, so dass die Geräusche des elektrischen Motors und der Schiebeelemente nicht nach außen dringen werden. Sie weist weiter darauf hin, dass die Kranbahn genehmigungspflichtig sei und diese Fragen im Baugenehmigungsverfahren, nicht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, zu klären seien. AM Gräfe hält den Ergänzungsbau der Fa. Thenhausen -entgegen den Ausführungen im Umweltbericht unter 2.1.5- für einen starken Eingriff in Bezug auf das Landschaftsbild. Er stellt in Frage, ob das vorhandene Firmengebäude und die Anpflanzungen diesen Eingriff wirklich als geringfügig erscheinen lassen. In dem Zusammenhang erklärt AM Dr. Bruck, dass seine Fraktion den Bebauungsplan und somit auch diese Änderung nach wie vor für einen großen Eingriff in das Landschaftsbild hält und somit weiterhin gegen diese Planung sei. Dies habe allerdings nichts mit der Qualität des Bebauungsplanes zu tun. Die Verwaltung sei sehr bemüht, alle Interessen untereinander abzuwägen. Dennoch sei dies der falsche Standort für derartige Firmen und deren Erweiterungen. Aus diesem Grund, so führt AM Dr. Bruck weiter aus, erfolgt von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine Ablehnung. Abschließend erkundigt sich AM Gräfe in Bezug auf das Nachbargrundstück „Friedenstraße“, ob der Verwaltung bereits weitere Erkenntnisse vorliegen. TA Knipping hält es für sinnvoll, heute das Bebauungsplanverfahren fortzuführen und evtl. im Rahmen eines weiteren Verfahrensschrittes bestehende Wünsche der Nachbarn zu berücksichtigen. Da die vorliegenden Unterlagen bereits angepasst worden sind, lässt AV Puchert-Blöbaum über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt abstimmen: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die obigen Ausführungen sowie die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ sowie der zugehörigen Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -