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Beschlußtext (20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich des Spielplatzes an der Straße „Milser Heide“ hier: -Aufstellungsbeschluss -Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,1 kB
Datum
16.10.2008
Erstellt
31.10.08, 21:25
Aktualisiert
31.10.08, 21:25
Beschlußtext (20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich des Spielplatzes an der Straße „Milser Heide“ 
hier: -Aufstellungsbeschluss 
-Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 31. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 16.10.2008: 3. 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Bereich des Spielplatzes an der Straße „Milser Heide“ hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Eingangs weist Frau Krauß-Bremer darauf hin, dass es bei dieser Bebauungsplanänderung um eine Nachverdichtung auf einem Grundstück gehe. Die Festsetzungen seien bis auf die Dachform (es sollen mit der Änderung auch Walm- und Zeltdächer zugelassen werden) vollständig aus dem Urplan übernommen worden. Hinsichtlich der Erschließung, so Frau Krauß-Bremer, liegt in der Straße „Milser Heide“ eine Trennkanalisation, so dass das Grundstück an den Schmutzwasserkanal angeschlossen werden könne. Eine Versickerung des Regenwassers sei aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Für die Regenentwässerung schlägt sie zwei Alternativen vor: 1. Druckrohrleitung mit Auffangbecken und evtl. Regenwassernutzung. 2. Entwässerung durch einen vom Bauherrn selbst zu verlegenden Regenwasserkanal (innerhalb des Weges auf dem Spielplatz zur Straße „Milser Heide“). Nach Abschluss ihrer Ausführungen erkundigt sich AM Hanning, ob mit den Nachbarn gesprochen worden sei, evtl. einen gemeinsamen Kanal zu bauen. TA Raddatz erklärt, dass auf dem einen Nachbargrundstück kein Bauinteresse besteht und auf dem anderen Grundstück bereits Baurechte vorhanden sind und die Erschließung gesichert sei. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, beschließt der Ausschuss wie folgt: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Aufstellung der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. - einstimmig b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ und der Begründung zu und beschließt die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. - einstimmig -