Daten
Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
25.11.10, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
197/2010
25.11.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.11.2010 - TOP 5.5 beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2011 für die kostenrechnende Einrichtung
„Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2010 eine
reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2011 wird bei der Veranlagung um 0,28 € und die Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2011 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt zwar mit einem Defizit
von insgesamt 40.098,19 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2012
und ggf. Folgejahre ein.
Gemäß Ratsbeschluss vom 23. März 2010 – TOP 12 – wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen folgendes beschlossen (lfd. Nr. 34 und 35 der Liste):
- Verzinsung des Anlagekapitals ab 2011 und Folgejahre mit 6 %
- Abschreibung des zuschussfinanzierten Anlagekapitals.
Diese Punkte sind in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 197/2010
Seite 2
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2010 haben sich insbesondere
durch die Anpassung der Abschreibung und Verzinsung und die darin berücksichtigten
Kanalbaumaßnahmen in Wahlen ergeben.
Desweiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Teilbetrag von 75.537,86 € und aus
der Auflösung der Rückstellung für Abwasserabgaben der Vorjahre i.H.v. 50.000,-- €
gebührenmindernd berücksichtigt.
Für 2010 war zudem eine Reduzierung der zu erhebenden Gebühr um 0,03 € beschlossen worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Landeszuweisung zum Ausgleich
überdurchschnittlicher Abwassergebühren („Abwassergebührenhilfe“) nach dem Entwurf
des GFG 2010 i.H.v. rd. 38.000,-- € gerechnet wurde.
Die Abwassergebührenhilfe wurde im Rahmen der GFG-Beratungen anschließend wesentlich erhöht. Im endgültig beschlossenen GFG 2010 wurde der Gemeinde Kall eine
Abwassergebührenhilfe 2010 i.H.v. 265.589,-- € bewilligt. Nach Abzug des bereits für
2010 berücksichtigten Betrages i.H.v. 31.144,-- € verbleiben noch 234.445,-- €, die für
eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr 2011 um 0,28 € und der Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € verwendet werden und so dem Gebührenzahler voll zu
Gute kommen.
Auch für 2011 wird wieder mit einer Abwassergebührenhilfe gerechnet, die dann nach
Beschluss des GFG 2011 bei der Gebührenerhebung 2012 berücksichtigt wird.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
16.11.2010 - TOP 5.5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Vorlagen-Nr. 197/2010
Seite 3
Vorlagen-Nr. 197/2010
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
197/2010
16.11.2010
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 5.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2011 für
die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, aufgrund der endgültigen
Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2010 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2011 wird bei der Veranlagung um 0,28 € und die
Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2011 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“
ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt zwar mit einem Defizit
von insgesamt 40.098,19 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2012
und ggf. Folgejahre ein.
Gemäß Ratsbeschluss vom 23. März 2010 – TOP 12 – wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen folgendes beschlossen (lfd. Nr. 34 und 35 der Liste):
- Verzinsung des Anlagekapitals ab 2011 und Folgejahre mit 6 %
- Abschreibung des zuschussfinanzierten Anlagekapitals.
Diese Punkte sind in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 197/2010
Seite 5
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2010 haben sich insbesondere
durch die Anpassung der Abschreibung und Verzinsung und die darin berücksichtigten
Kanalbaumaßnahmen in Wahlen ergeben.
Desweiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Teilbetrag von 75.537,86 € und aus
der Auflösung der Rückstellung für Abwasserabgaben der Vorjahre i.H.v. 50.000,-- €
gebührenmindernd berücksichtigt.
Für 2010 war zudem eine Reduzierung der zu erhebenden Gebühr um 0,03 € beschlossen worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Landeszuweisung zum Ausgleich
überdurchschnittlicher Abwassergebühren („Abwassergebührenhilfe“) nach dem Entwurf
des GFG 2010 i.H.v. rd. 38.000,-- € gerechnet wurde.
Die Abwassergebührenhilfe wurde im Rahmen der GFG-Beratungen anschließend wesentlich erhöht. Im endgültig beschlossenen GFG 2010 wurde der Gemeinde Kall eine
Abwassergebührenhilfe 2010 i.H.v. 265.589,-- € bewilligt. Nach Abzug des bereits für
2010 berücksichtigten Betrages i.H.v. 31.144,-- € verbleiben noch 234.445,-- €, die für
eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr 2011 um 0,28 € und der Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € verwendet werden und so dem Gebührenzahler voll zu
Gute kommen.
Auch für 2011 wird wieder mit einer Abwassergebührenhilfe gerechnet, die dann nach
Beschluss des GFG 2011 bei der Gebührenerhebung 2012 berücksichtigt wird.