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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
19 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
05.11.10, 18:24
Aktualisiert
25.11.10, 18:23
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 197/2010 25.11.2010 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 6.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.11.2010 - TOP 5.5 beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2011 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2010 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2011 wird bei der Veranlagung um 0,28 € und die Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2011 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt zwar mit einem Defizit von insgesamt 40.098,19 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2012 und ggf. Folgejahre ein. Gemäß Ratsbeschluss vom 23. März 2010 – TOP 12 – wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen folgendes beschlossen (lfd. Nr. 34 und 35 der Liste): - Verzinsung des Anlagekapitals ab 2011 und Folgejahre mit 6 % - Abschreibung des zuschussfinanzierten Anlagekapitals. Diese Punkte sind in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 197/2010 Seite 2 Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2010 haben sich insbesondere durch die Anpassung der Abschreibung und Verzinsung und die darin berücksichtigten Kanalbaumaßnahmen in Wahlen ergeben. Desweiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Teilbetrag von 75.537,86 € und aus der Auflösung der Rückstellung für Abwasserabgaben der Vorjahre i.H.v. 50.000,-- € gebührenmindernd berücksichtigt. Für 2010 war zudem eine Reduzierung der zu erhebenden Gebühr um 0,03 € beschlossen worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Landeszuweisung zum Ausgleich überdurchschnittlicher Abwassergebühren („Abwassergebührenhilfe“) nach dem Entwurf des GFG 2010 i.H.v. rd. 38.000,-- € gerechnet wurde. Die Abwassergebührenhilfe wurde im Rahmen der GFG-Beratungen anschließend wesentlich erhöht. Im endgültig beschlossenen GFG 2010 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2010 i.H.v. 265.589,-- € bewilligt. Nach Abzug des bereits für 2010 berücksichtigten Betrages i.H.v. 31.144,-- € verbleiben noch 234.445,-- €, die für eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr 2011 um 0,28 € und der Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € verwendet werden und so dem Gebührenzahler voll zu Gute kommen. Auch für 2011 wird wieder mit einer Abwassergebührenhilfe gerechnet, die dann nach Beschluss des GFG 2011 bei der Gebührenerhebung 2012 berücksichtigt wird. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2010 - TOP 5.5 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Vorlagen-Nr. 197/2010 Seite 3 Vorlagen-Nr. 197/2010 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 197/2010 16.11.2010 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 5.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2011 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, aufgrund der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2010 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwassergebühr 2011 wird bei der Veranlagung um 0,28 € und die Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2011 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt zwar mit einem Defizit von insgesamt 40.098,19 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2012 und ggf. Folgejahre ein. Gemäß Ratsbeschluss vom 23. März 2010 – TOP 12 – wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen folgendes beschlossen (lfd. Nr. 34 und 35 der Liste): - Verzinsung des Anlagekapitals ab 2011 und Folgejahre mit 6 % - Abschreibung des zuschussfinanzierten Anlagekapitals. Diese Punkte sind in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 197/2010 Seite 5 Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2010 haben sich insbesondere durch die Anpassung der Abschreibung und Verzinsung und die darin berücksichtigten Kanalbaumaßnahmen in Wahlen ergeben. Desweiteren wurde aus dem Überschuss 2009 ein Teilbetrag von 75.537,86 € und aus der Auflösung der Rückstellung für Abwasserabgaben der Vorjahre i.H.v. 50.000,-- € gebührenmindernd berücksichtigt. Für 2010 war zudem eine Reduzierung der zu erhebenden Gebühr um 0,03 € beschlossen worden, da zum damaligen Zeitpunkt mit einer Landeszuweisung zum Ausgleich überdurchschnittlicher Abwassergebühren („Abwassergebührenhilfe“) nach dem Entwurf des GFG 2010 i.H.v. rd. 38.000,-- € gerechnet wurde. Die Abwassergebührenhilfe wurde im Rahmen der GFG-Beratungen anschließend wesentlich erhöht. Im endgültig beschlossenen GFG 2010 wurde der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2010 i.H.v. 265.589,-- € bewilligt. Nach Abzug des bereits für 2010 berücksichtigten Betrages i.H.v. 31.144,-- € verbleiben noch 234.445,-- €, die für eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr 2011 um 0,28 € und der Niederschlagswassergebühr 2011 um 0,09 € verwendet werden und so dem Gebührenzahler voll zu Gute kommen. Auch für 2011 wird wieder mit einer Abwassergebührenhilfe gerechnet, die dann nach Beschluss des GFG 2011 bei der Gebührenerhebung 2012 berücksichtigt wird.