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Beschlußtext (Denkmalpflege hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,3 kB
Datum
23.10.2008
Erstellt
10.11.08, 08:18
Aktualisiert
10.11.08, 08:18
Beschlußtext (Denkmalpflege
hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 23.10.2008: 7. Denkmalpflege hier: Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen an Baudenkmälern - Wegfall der Beteiligung des Landes AM Frau Ostmann erläutert kurz den Beratungsstand aus der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 9. September 2008. Zwar streiche das Land NRW die Pauschalzuweisungen für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen, der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sei jedoch überein gekommen, dass die Gemeinde Leopoldshöhe Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden auch weiterhin auf der Grundlage der gemeindlichen Richtlinien fördern möchte. Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 9. September 2008 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss sodann, dass die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Leopoldshöhe für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden weiterhin auf der Grundlage der gemeindlichen Richtlinien erfolgen soll. Über den Umfang der Haushaltsmittel wird jährlich durch Festlegung im Haushaltsplan entschieden. Beratungsergebnis: - einstimmig -