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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
20.06.16, 18:01
Aktualisiert
20.06.16, 18:01
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 19.04.2016. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 4 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2017 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i. H. v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)