Daten
Kommune
Wesseling
Größe
7,9 kB
Datum
15.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 13.03.2008
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung des Betriebsausschusses
vom Donnerstag, den 15.11.2007 um 18:00 Uhr
Tagungsraum im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wesseling GmbH
4.
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt
Wesseling (Abfallsatzung - AbfES)
Vorlagennummer: 244/2007
Es wird beschlossen:
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling
(Abfallsatzung – AbfES)
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten
Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 5 und 9 des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen (Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.
712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat
der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am ........ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung –
AbfES) erhält folgenden Wortlaut:
(2) Das jährliche Benutzungsentgelt beträgt für die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 2 der
Abfallsatzung ab dem 01.01.2008
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der
Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
97,60 €
146,40 €
292,80 €
1.342,00 €
3.050,00 €
6.100,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der
Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
470,40 €
2.156,00 €
4.900,00 €
für ein 5.000 l Gefäß
9.800,00 €
Artikel 2
In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von „0,19 €“ ersetzt durch „0,14 €“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses vom 15.11.2007
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