Daten
Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
11.12.15, 18:02
Aktualisiert
11.12.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 9. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 22.09.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
22:17 Uhr
TOP
Betreff
10
Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
-Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
hier: Fassung einzelner Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und
Fassung des Satzungsbeschlusses
Herr Eckl erklärt sich vor Einstieg in die Beratungen über den vorgenannten Tagesordnungspunkt
als befangen und nimmt erst nach der Beschlussfassung seinen Sitz wieder ein.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der Offenlage nach § 34 Abs. 6
BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 19) eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage 3 (‚Abwägungsliste‘) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen
aus den Beteiligungsverfahren, den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 3
BauGB für die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wie folgt zu fassen:
„Die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wird inkl. Begründung sowie dazugehörigen
Anlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung (Anlage 4) beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Ergänzungssatzung zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)