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Beschlusstext (Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Fassung einzelner Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und Fassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
128 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
11.12.15, 18:02
Aktualisiert
11.12.15, 18:02
Beschlusstext (Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
-Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
hier: Fassung einzelner Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und Fassung des Satzungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 9. Sitzung des Rates am Dienstag, den 22.09.2015. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 22:17 Uhr TOP Betreff 10 Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Fassung einzelner Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen und Fassung des Satzungsbeschlusses Herr Eckl erklärt sich vor Einstieg in die Beratungen über den vorgenannten Tagesordnungspunkt als befangen und nimmt erst nach der Beschlussfassung seinen Sitz wieder ein. Beschluss: a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der Offenlage nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 19) eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage 3 (‚Abwägungsliste‘) zu fassen. b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren, den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 3 BauGB für die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wie folgt zu fassen: „Die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wird inkl. Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung (Anlage 4) beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Ergänzungssatzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)