Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 05.07.2005:
2.
17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz)
Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe - Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Nach kurzer Einführung durch AV Puchert-Blöbaum wird von Seiten des Ausschusses eine Vorstellung des Vorhabens durch Herrn Huesmann (Planungsbüro) gewünscht.
Herr Huesmann erinnert anfangs an die bisher stattgefunden Gespräche, insbesondere an die Bürgerversammlung und den Scoping-Termin. Letzterer habe mit der Bezirksregierung Detmold, dem
Kreis Lippe und dem Staatlichen Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz OWL (StAfUA) stattgefunden.
Das Vorhaben sei positiv beurteilt worden, so dass auf dieser Beratungsgrundlage der Umweltbericht
erstellt werden konnte. Der Umweltbericht ist Gegenstand der Sitzungsvorlage und eine Grundlage für
die Planung. Der nächste Schritt, so Herr Huesmann, sei nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Herr Huesmann weist daraufhin, dass aufgrund der Hinweise aus der Bürgerversammlung der Planungsentwurf folgende Änderungen berücksichtigt:
- Die Spielbahnen werden grundsätzlich so angelegt, dass die angrenzende Wohnbebauung nicht
durch „Ballflug“ beeinträchtigt wird.
- Der bisher geplante Abstand von 20 m zur vorhandenen Grundstücksgrenze, hier: Wohngebäude
Hövenstraße, wird verdoppelt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Umwandlung der bisherigen Darstellung
„Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz/ Golfplatz“. Des weiteren seien die notwendigen Ausgleichsflächen dargestellt worden. Herr Huesmann weist darauf hin,
dass der Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung, aus der
Übersichtskarte ersichtlich, vorgenommen werden könne.
Im Anschluss erkundigt sich AM Blöbaum, wie die Über- und/ oder Unterquerung der
K 20 -neu- geplant sei. Hier erklärt Herr Lehbrink, dass die vorhandene Unterführung genutzt werden
solle. Dies sei bereits mit dem Eigentümer abgesprochen worden.
AM Baltschun schlägt entgegen der Planung (Umweltbericht) vor, den Übergang von der Wohnsiedlung „Rosenhagen“ zum Golfplatz -aus Sicht der Wohnbebauung- beginnend mit einer Hecke und
dann erst mit hochstämmigen Bäumen zu bepflanzen. Im Hinblick auf evtl. Beschattung halte er dies
für sinnvoll. Herr Huesmann weist darauf hin, dass noch kein endgültiger Pflanzplan erstellt worden
sei, der Hinweis aber durchaus berücksichtigt werden könne.
AM Baltschun und AM Pankoke halten eine Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Fläche und des
landwirtschaftlichen Gebäudes an der K 20 -neu- in der Flächennutzungs-planänderung zur Absicherung der späteren Umnutzung für sinnvoll. Bisher gäbe es keine Absicherung, so Herr Huesmann.
Man könne eine Änderung im Laufe des Verfahrens vornehmen oder bereits heute eine Erweiterung
des Geltungsbereiches beschließen.
AM Pankoke erkundigt sich weiter, ob die Gemeinde von der Steigerung der ökologischen Wertigkeit
der Vorhabenfläche profitieren werde. Herr Huesmann entgegnet, dass der Überschuss an Wertepunkten dem Eigentümer auf einem sogenannten Öko-Konto gutgeschrieben werde. Inwieweit die
Gemeinde Leopoldshöhe diese (+) Punkte verwenden kann, müsse geklärt werden.
Auf die Frage von AM Baltschun, ob es garantiert werden könne, dass der Golfplatz auf Dauer öffent-
lich bleibe, antwortet Herr Lehbrink, dass dies zwar so geplant sei, er allerdings keine Voraussagen
für die nächsten 10 bis 20 Jahre machen könne.
AM Dr. Bruck befürchtet eine spätere Erschließung über die Straße „Im Flick“. Dies schließt der Investor generell aus. Die Erschließung werde nur -wie geplant- über die „Hövenstraße“ erfolgen.
Zum Abschluss wird Herr Lehbrink um einen kurzen zeitlichen Abriss der weiteren Planung gebeten.
Er führt aus, dass die Driving Range bis 2006 fertiggestellt werden solle. Die Driving Range entspräche den Anforderungen einer Spielbahn im Übungsbereich. Weiter sei geplant, bis 2007 den Golfplatz komplett fertig zu stellen. Dies sei allerdings auch abhängig vom Zuspruch, da sonst die Kosten
und somit die Investition gestreckt werden müssen.
Auf die Frage von AM Puchert-Blöbaum, ob man 2008 mit der endgültigen Fertigstellung rechnen könne, wollte sich der Investor nicht festlegen.
Vor der Beschlussfassung lobt AM Dr. Bruck die Vorlagen zum Tagesordnungspunkt. Er hebt hervor,
dass in der Vorlage die kritischen Punkte sehr offen dargelegt worden seien und somit eine gute
Grundlage für die Entscheidung bildete. Von Seiten seiner Fraktion werde man dem Bauvorhaben zustimmen, gleichwohl die Sportanlage aus landschaftlicher Sicht nicht nur positiv zu bewerten sei.
Da keine weiteren Fragen von Seiten der Ausschussmitglieder gestellt werden, lässt AV PuchertBlöbaum vorerst über die Vorgehensweise hinsichtlich der Erweiterung des Flächennutzungsplanes
abstimmen. Einstimmig beschließt der Ausschuss, mit dem erweiterten Geltungsbereich in die frühzeitige Beteiligung zu gehen. (Anhand einer Folie ist der erweiterte Geltungsbereich deutlich gemacht
worden.)
Sodann wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich
und südlich der K 20 -neu- (Hövenstraße) zu ändern. Das Verfahren ist als 17. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu beteiligen.
- einstimmig -