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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße hier: - Aufstellungsbeschluss - Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,7 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch") Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 05.07.2005: 3. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße hier: - Aufstellungsbeschluss - Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch" AV Puchert-Blöbaum stellt kurz den Sachverhalt dar. Das empfohlene Gewässerkonzept beinhalte u.a. die Umlegung des Eselsbaches. Der vorgeschlagene Bachverlauf schließe private Grundstücke mit ein, auf denen Baurechte bestehen. Beide in rede stehenden Grundstücke gehören dem selben Eigentümer. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre, so AV Puchert-Blöbaum, werde eine Bebauung nicht generell ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sei eine Bebauung weiterhin möglich. Für die Gemeinde Leopoldshöhe bedeute die Veränderungssperre jedoch eine Sicherheit, um das Gewässerkonzept umsetzen zu können. Anhand einer Folie erläutert AL Oortman dem Ausschuss die denkbare neue Trasse des Eselsbaches. (Der genaue Verlauf kann erst im Verfahren geklärt werden.) Der 1. Bereich beinhalte die Neuordnung des Sport- und Parkplatzes und sei derzeit noch nicht unbedingt notwendig. Im 2. Bereich sei der Verlauf der Trasse durch die Baugrundstücke an der „Gartenstraße“ vorgesehen. Diese Grundstücke können aufgrund des derzeitigen rechtskräftigen Bebauungsplanes bebaut werden. Wenn diese Baurechte jetzt ausgeschöpft würden, erscheint die Offenlegung des Bachlaufes nicht mehr realisierbar. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre für diesen Bereich vor. AM Fiedler versteht nicht, worin die vorgegebene Eile begründet ist. Aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten halte er den Wegfall des Sportplatzes an der Hauptstraße bzw. eine mögliche Erweiterung an der Waldstraße derzeit für unmöglich. AL Oortman erklärt, dass im Bereich des Sportplatzes keine Dringlichkeit bestehe. Eine zeitnahe Umlegung des Baches sei aber notwendig. Die vorhandene Trasse sei so marode, dass Reparaturen nicht sinnvoll seien. Des weiteren sei eine Offenlegung im Bereich der Verrohrung aufgrund der vorhandenen sehr engen Bebauung unangebracht. Zusätzlich weist er darauf hin, dass für eine Umlegung des Baches der Erhalt von Fördermitteln möglich sei. AL Oortman erklärt weiter, dass zur rechtlichen Absicherung der Offenlegung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse und es sei ratsam, beide Bereiche in einem Verfahren zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan ist an das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens anzupassen und in dem Zusammenhang werde zum jetzigen Zeitpunkt der Erlass einer Veränderungssperre empfohlen. Vor der Beschlussfassung begrüßt AM Grünert die Weitsicht der Gemeindeverwaltung in bezug auf diesen Tagesordnungspunkt. Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis. b) Der Hochbau- Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage (Vorlage) ersichtlich. - einstimmig c) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde nimmt die Begründung für die Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis. d) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Begründung zur Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie die Veränderungssperre innerhalb der 10. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu beschließen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage (Vorlage) ersichtlich. - 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung -