Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 6. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009)
am 05.07.2005:
3.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
Bereich: Baumstraße, Gartenstraße, Schlangenstraße
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Empfehlung an den Rat für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 "Barkhauser Bruch"
AV Puchert-Blöbaum stellt kurz den Sachverhalt dar. Das empfohlene Gewässerkonzept beinhalte u.a.
die Umlegung des Eselsbaches. Der vorgeschlagene Bachverlauf schließe private Grundstücke mit ein,
auf denen Baurechte bestehen. Beide in rede stehenden Grundstücke gehören dem selben
Eigentümer. Mit dem Erlass einer Veränderungssperre, so AV Puchert-Blöbaum, werde eine Bebauung
nicht generell ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sei eine Bebauung weiterhin
möglich. Für die Gemeinde Leopoldshöhe bedeute die Veränderungssperre jedoch eine Sicherheit, um
das Gewässerkonzept umsetzen zu können.
Anhand einer Folie erläutert AL Oortman dem Ausschuss die denkbare neue Trasse des Eselsbaches.
(Der genaue Verlauf kann erst im Verfahren geklärt werden.)
Der 1. Bereich beinhalte die Neuordnung des Sport- und Parkplatzes und sei derzeit noch nicht
unbedingt notwendig. Im 2. Bereich sei der Verlauf der Trasse durch die Baugrundstücke an der
„Gartenstraße“ vorgesehen. Diese Grundstücke können aufgrund des derzeitigen rechtskräftigen
Bebauungsplanes bebaut werden. Wenn diese Baurechte jetzt ausgeschöpft würden, erscheint die
Offenlegung des Bachlaufes nicht mehr realisierbar. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine
Änderung des Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre für diesen Bereich vor.
AM Fiedler versteht nicht, worin die vorgegebene Eile begründet ist. Aufgrund fehlender finanzieller
Möglichkeiten halte er den Wegfall des Sportplatzes an der Hauptstraße bzw. eine mögliche
Erweiterung an der Waldstraße derzeit für unmöglich.
AL Oortman erklärt, dass im Bereich des Sportplatzes keine Dringlichkeit bestehe. Eine zeitnahe
Umlegung des Baches sei aber notwendig. Die vorhandene Trasse sei so marode, dass Reparaturen
nicht sinnvoll seien. Des weiteren sei eine Offenlegung im Bereich der Verrohrung aufgrund der
vorhandenen sehr engen Bebauung unangebracht. Zusätzlich weist er darauf hin, dass für eine
Umlegung des Baches der Erhalt von Fördermitteln möglich sei.
AL Oortman erklärt weiter, dass zur rechtlichen Absicherung der Offenlegung ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse und es sei ratsam, beide Bereiche in einem
Verfahren zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan ist an das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens
anzupassen und in dem Zusammenhang werde zum jetzigen Zeitpunkt der Erlass einer
Veränderungssperre empfohlen.
Vor der Beschlussfassung begrüßt AM Grünert die Weitsicht der Gemeindeverwaltung in bezug auf
diesen Tagesordnungspunkt.
Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen:
Beschluss:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 10. Änderung
des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zustimmend zur Kenntnis.
b) Der Hochbau- Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich ist
aus der Anlage (Vorlage) ersichtlich.
- einstimmig c) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde nimmt die Begründung für die
Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis.
d) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Begründung zur
Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie die Veränderungssperre innerhalb
der 10. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu beschließen. Der
Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage (Vorlage) ersichtlich.
- 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung -