Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
15.10.10, 18:22
Aktualisiert
29.11.10, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
186/2010
28.10.2010
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Herr Wilms / Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4
Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II – Investitionsschwerpunkt Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Abwicklung sowie der dargestellten weiteren Mittelverwendung aus
dem Konjunkturpaket II
a)
b)
für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur i.H.v. 855.484,00 EUR
für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur i.H.v.
485.635,00 EUR
wird zugestimmt
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 08.04.2009 wurden der Gemeinde Kall Zuwendungen in Höhe von
insgesamt 1.341.119,00 EUR aus dem Konjunkturpaket II bewilligt. In der Sitzung des
Rates der Gemeinde Kall am 16. Juni 2010 – Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen
Sitzung - wurde beschlossen, wie die bewilligten Mittel
a)
b)
für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur i.H.v. 855.484,00 EUR
für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur i.H.v.
485.635,00 EUR
zu verwenden sind.
Die beschlossenen Maßnahmen sowie die bisherige Abwicklung der einzelnen Maßnahmen sind der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Vorlagen-Nr. 186/2010
Seite 2
Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und
Umwelt am 10. Juni 2010 - Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - eine kurze
Darstellung der Abwicklung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II vorgenommen.
Aus § 5 Zukunftsinvestitionsgesetz ergibt sich, dass Maßnahmen spätestens im Jahr
2010 begonnen sein müssen und zumindest ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens in 2011 abgeschlossen sein muss, für den die Finanzhilfen vorgesehen
sind. Der Beginn der Maßnahme ist der Vertragsabschluss. Soweit der eigentlichen
Maßnahme investive Begleitmaßnahmen vorausgehen, gilt bereits der Vertragsabschluss mit dem Architekten oder Planer als Beginn der Maßnahme .
Da somit nur die Investitionsvorhaben eingesetzt werden dürfen, die bis Ende 2010 begonnen worden sind, steht die weitere Umsetzung unter erheblichem Zeitdruck. Damit
ein lückenloser Mittelabruf der zur Verfügung stehenden Gesamtzuwendungen bis Ende
2011 erfolgen kann, schlägt die Verwaltung folgende Verfahrensweise vor:
A. Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur
1.
Weiterleitung an den Träger der Förderschule Hermann-Josef-Kolleg
Die Abwicklung erfolgt wie geplant. Von den bewilligten Mitteln in Höhe von 283.850,00
EUR sind bereits 200.000,00 EUR verausgabt.
2.
Weiterleitung an den Träger der Förderschule des Hermann-Josef-Hauses
Urft
Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen und vom Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Kall am 09.03.2010 testiert worden.
3.
Sonderschulzweckverband
Gemäß der Überlassungsvereinbarung vom 01.06.2010 hat die Gemeinde Kall dem
Sonderschulzweckverband Mittel in Höhe von 25.600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
4.- 7. Sanierung der Kindergärten Keldenich, Scheven, Sistig und Krekel
Die Verwaltung schlägt vor, die vorsorglich eingeplanten Teilmaßnahmen in den Kindergärten Keldenich, Scheven, Sistig und Krekel zurück zu stellen und die Mittel für die
Durchführung energetischer Maßnahmen in der Hauptschule Kall zu verwenden (siehe
lfd. Nr. 8).
8.
Sanierung der Hauptschule Kall einschl. energetischer Verbesserungen
Die Teilmaßnahme „Sanierung des Daches der Hauptschule“ wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Submission ist am 20.10.2010. Die Auftragsvergabe erfolgt unter TOP 3.1
der NÖS, so dass der Maßnahmenbeginn gegeben ist.
Für die Sanierung der HS Kall sind Mittel in Höhe von 365.584,00 EUR aus dem Konjunkturpaket eingeplant.
Vorlagen-Nr. 186/2010
Seite 3
Aufgrund der energetischen Untersuchung der Hauptschule Kall durch Vertreter der FH
Köln (Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 10.02.2009) wurde eine
Minimallösung für die energetische Sanierung der Hauptschule Kall vorgeschlagen. Hierzu gehören z.B. der Austausch der Verglasung der Treppenhäuser sowie wärmedämmende Maßnahmen der Sichtbetonwände. Hierfür wird vorgeschlagen, die Mittel aus
dem Bereich der Kindergärten in Höhe von insgesamt 150.000,00 EUR für diese Teilmaßnahmen zu verwenden.
Die Ingenieurleistungen für diese Maßnahmen müssen noch vergeben werden. Ggf. wird
diese als Tischvorlage nachgereicht.
B.
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
9.
Sanierung der Turnhalle GS Kall
Die Maßnahme ist bereits abgeschlossen und vom Rechnungsprüfungsausschuss der
Gemeinde Kall am 23.03.2010 testiert worden.
10.
Sanierung des Rathauses
a)
Erneuerung der Dachkonstruktion
Die Maßnahme wurde nach den Vorschriften der VOB beschränkt ausgeschrieben. 13
Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auf die Ausschreibung sind
keine Angebote eingegangen. Die Submission war am 05.10.2010.
Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die Maßnahme in Kürze erneut auszuschreiben
mit dem Hinweis, dass die Ausführung im Frühjahr 2011 erfolgt.
Der Maßnahmenbeginn ist gegeben, da bereits ein Auftrag an das Ingenieurbüro im Jahre 2010 erfolgt ist.
b)
Erneuerung des Daten- und Stromnetzes
Die Maßnahme ist bereits weitgehend durchgeführt.
c)
Behindertengerechter Zugang zum Bürgerservice
Die Maßnahme wurde in der letzten Sitzung des Fachausschusses am 14.09.2010 vorgestellt. Es wurde beschlossen, der Variante „Verlegung des Bürgerservice in den Neubau des Rathauses“ zuzustimmen. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca.
75.000,00 EUR + 20.000,00 EUR für eine barrierefreie Toilettenanlage, so dass nur eine
Teilmaßnahme (z.B. barrierefreier Zugang einschl. Toilettenanlage) aus dem Konjunkturpaket finanziert werden kann. Die übrigen Mittel sind ggf. im Haushaltsplan 2011 neu
zu veranschlagen.
Die Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen erfolgt unter TOP 3.2 der NÖS, so dass
der Maßnahmenbeginn gegeben ist.
Ergebnis zu B:
Der Maßnahmenbeginn ist für alle Vorhaben gegeben, so dass die Umsetzung und der
Mittelabruf für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur wie geplant erfolgen kann.