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Beschlusstext (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Beschlusstext (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.07.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:03 Uhr TOP Betreff 8 48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Herr Köhlen fragt die Verwaltung, ob der aus dem Solarpark gewonnene Strom dem wirtschaftlichen Vorteil der Firma Monte Mare diene. Herr Bürgermeister Koerdt teilt darauf hin mit, dass es sich seiner Kenntnis entziehe, ob und ggfs. in welcher Form die Firma Monte Mare an diesem Projekt beteiligt sei. Er weist lediglich auf den bekanntlich sehr sensiblen Standort für den geplanten Solarpark hin. Herr Köhlen fragt die Verwaltung, ob diese beantragte Fläche als eine „GE-Fläche“ ausgewiesen würde. Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass dieser Bereich als „Sonderbaufläche Photovoltaik“ ausgewiesen würde. Herr Zöphel teilt mit, dass er die vorgesehenen 15 ha. Solarfläche für ungünstig halte. Er schlägt vor, diese Anlage in die Fläche des zukünftigen Windparks auf der Königshovener Höhe zu integrieren. Herr Dr. Kippels stellt fest, dass es derzeit einen regelrechten Run auf Anlagen für regenerative Energien gäbe. Im Vergleich zur diskutierten Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft von 6 ha stellen diese beantragten 15 ha erheblich mehr Fläche dar. Aus diesem Grunde lehnt er den Antrag ab. Herr Bürgermeister Koerdt erklärt, dass eine Direkteinspeisung des vor Ort erzeugten Stroms auch eine direkte Leitung zum Monte Mare erfordern würde. Der Antrag gehe auf das Eigeninteresse des Grundstückseigentümers zurück. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz bei der Bez.Reg. Köln zu stellen. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2013 Seite 2