Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,5 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.07.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:03 Uhr
TOP
Betreff
8
48. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Mühlenerft
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Herr Köhlen fragt die Verwaltung, ob der aus dem Solarpark gewonnene Strom dem
wirtschaftlichen Vorteil der Firma Monte Mare diene.
Herr Bürgermeister Koerdt teilt darauf hin mit, dass es sich seiner Kenntnis entziehe, ob und ggfs.
in welcher Form die Firma Monte Mare an diesem Projekt beteiligt sei. Er weist lediglich auf den
bekanntlich sehr sensiblen Standort für den geplanten Solarpark hin.
Herr Köhlen fragt die Verwaltung, ob diese beantragte Fläche als eine „GE-Fläche“ ausgewiesen
würde.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass dieser Bereich als „Sonderbaufläche Photovoltaik“
ausgewiesen würde.
Herr Zöphel teilt mit, dass er die vorgesehenen 15 ha. Solarfläche für ungünstig halte. Er schlägt
vor, diese Anlage in die Fläche des zukünftigen Windparks auf der Königshovener Höhe zu
integrieren.
Herr Dr. Kippels stellt fest, dass es derzeit einen regelrechten Run auf Anlagen für regenerative
Energien gäbe. Im Vergleich zur diskutierten Erweiterung des Industrieparks Mühlenerft von 6 ha
stellen diese beantragten 15 ha erheblich mehr Fläche dar. Aus diesem Grunde lehnt er den
Antrag ab.
Herr Bürgermeister Koerdt erklärt, dass eine Direkteinspeisung des vor Ort erzeugten Stroms auch
eine direkte Leitung zum Monte Mare erfordern würde. Der Antrag gehe auf das Eigeninteresse
des Grundstückseigentümers zurück.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 48. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage nach § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz bei der
Bez.Reg. Köln zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2013
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