Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 12.01.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5.
Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis
Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XII) vom 29.12.2004
D 3/2004
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
12.01.2005
12.01.2005
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreistag über das Ergebnis
der Beratungen und die einstimmige Beschlussempfehlung des
Kreisausschusses (siehe Z 1/D 3/2004).
Der Kreistag nimmt diese Information ohne weitere Aussprache
zur Kenntnis und beschließt wie folgt:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 3/2004
vom 29.12.2004 gemäß § 50 Abs. III Satz 3 der Kreisordnung
(KrO NW) und beschließt die der Dringlichkeitsentscheidung als
Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)