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Beschlusstext (Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 29.12.2004)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 29.12.2004)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 12.01.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5. Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 29.12.2004 D 3/2004 Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 12.01.2005 12.01.2005 Der Vorsitzende unterrichtet den Kreistag über das Ergebnis der Beratungen und die einstimmige Beschlussempfehlung des Kreisausschusses (siehe Z 1/D 3/2004). Der Kreistag nimmt diese Information ohne weitere Aussprache zur Kenntnis und beschließt wie folgt: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 3/2004 vom 29.12.2004 gemäß § 50 Abs. III Satz 3 der Kreisordnung (KrO NW) und beschließt die der Dringlichkeitsentscheidung als Anlage beigefügte Satzung über die Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)