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Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.07.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:03 Uhr TOP Betreff 7 49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener Höhe hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Herr Köhlen fragt nach, warum der westliche Erweiterungsbereich stagniert. Herr Köster teilt darauf hin mit, dass dort vorkommende streng geschützte Tierarten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Überplanung derzeit verhindern. Herr Köhlen fragt, ob die Stadt Grevenbroich bezüglicher der Erweiterung des Windparks Bedenken geäußert habe. Herr Fachbereichsleiter Schmeier erklärt, dass zwischenzeitlich konstruktive Gespräche mit der Stadtverwaltung Grevenbroich geführt wurden. Die Darstellung in der Presse fiel stellenweise etwas sehr plakativ aus. Es sei derzeit keine Konfliktsituation mit der Stadt Grevenbroich vorhanden, wenn auch hinsichtlich des Artenschutzes unterschiedliche Auffassungen bestünden. Herr Drexler fragt nach, wie viele Windräder von dieser in Rede stehenden Erweiterungsfläche betroffen wären. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei der bisherige Windpark mit seinen 21 Windenergieanlagen ausreichend umfangreich geplant. Grundsätzlich stehe man seitens der SPDFraktion einer Erweiterung der Windräderkapazität positiv gegenüber, jedoch sei der jetzige Zeitpunkt für die entsprechende Erweiterungsentscheidung noch zu früh. Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Zahl der möglichen Windräder auf den Flächen der privaten Eigentümer zur Zeit noch nicht bekannt sei, voraussichtlich drei. Herr Bürgermeister Koerdt stellt klar, dass die Interessenlage der ortsansässigen Landwirte deutlich formuliert war. Es ist ihnen daran gelegen, so schnell wie möglich vor der Änderung des EEG noch die Windenergieanlagen ans Stromnetz anzuschließen. Für den Stadtentwicklungsausschuss sei vor der Entscheidung wichtig zu prüfen, ob es trotz aller Konsequenzen erwünscht ist, dass der Windpark näher an die Ortslage Königshoven heranrücken soll. Herr Reuter trägt den ursprünglich geplanten Windpark voll umfänglich mit. Jedoch muss hier dann im Rahmen der gemachten Zusagen die Abstandsgrenze von 1.900m beibehalten werden, damit die Akzeptanz der Bevölkerung erhalten bleibt. Aus diesem Grunde lehne die FDP-Fraktion die Erweiterung des Windparks ab. Herr Krichel fragt nach, auf welches Maß sich durch die Erweiterungsfläche der Abstand zum Wohnbaugebiet „Mühlenkreuz“ reduziere. Herr Bürgermeister Koerdt erklärt, dass sich der Abstand von ursprünglich 1.900m auf 1.200m reduziere. Herr Zöphel möchte keine vergleichbare Abstandssituation wie beim „Windpark Rödingen“ in der Nähe von Kirchtroisdorf schaffen und lehnt hier die Erweiterung des Windparks ab. Herr Dr. Kippels führt aus, dass das Kernproblem die subjektive Wahrnehmung des Windparks darstelle. Wichtig sei das Vertrauen in die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten. Er schließt sich den Worten Herrn Drexlers an und befürwortet ebenfalls eine Behandlung des Themas zu einem späteren Zeitpunkt. Nach der Sommerpause könne man mit einer deutlicheren Reflexion aus der Bevölkerung rechnen. Herr Köhlen wundert sich darüber, dass Herr Drexler das Projekt vom ursprünglichen Windpark abkoppeln wolle. Er gehe davon aus, dass ein Interessenausgleich zwischen der Stadt Bedburg und den entsprechenden Flächeneigentümern und Landwirten bestehe. Daher sehe er keinen Grund für neue Überlegungen. Die Ausschussvorsitzende regt an, dass sich die Ausschussmitglieder bis zur nächsten Stadtentwicklungsausschusssitzung am 24.09.2013 vor Ort ein Bild von der Situation gemacht haben sollten, um eine gewissenhafte Entscheidung treffen zu können. Herr Reuter möchte über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2013 Seite 2