Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.07.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:03 Uhr
TOP
Betreff
7
49. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Windpark Königshovener
Höhe
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Herr Köhlen fragt nach, warum der westliche Erweiterungsbereich stagniert.
Herr Köster teilt darauf hin mit, dass dort vorkommende streng geschützte Tierarten nach
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Überplanung derzeit verhindern.
Herr Köhlen fragt, ob die Stadt Grevenbroich bezüglicher der Erweiterung des Windparks
Bedenken geäußert habe.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erklärt, dass zwischenzeitlich konstruktive Gespräche mit der
Stadtverwaltung Grevenbroich geführt wurden. Die Darstellung in der Presse fiel stellenweise
etwas sehr plakativ aus. Es sei derzeit keine Konfliktsituation mit der Stadt Grevenbroich
vorhanden, wenn auch hinsichtlich des Artenschutzes unterschiedliche Auffassungen bestünden.
Herr Drexler fragt nach, wie viele Windräder von dieser in Rede stehenden Erweiterungsfläche
betroffen wären. Aus Sicht der SPD-Fraktion sei der bisherige Windpark mit seinen 21
Windenergieanlagen ausreichend umfangreich geplant. Grundsätzlich stehe man seitens der SPDFraktion einer Erweiterung der Windräderkapazität positiv gegenüber, jedoch sei der jetzige
Zeitpunkt für die entsprechende Erweiterungsentscheidung noch zu früh.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Zahl der möglichen Windräder auf den Flächen
der privaten Eigentümer zur Zeit noch nicht bekannt sei, voraussichtlich drei.
Herr Bürgermeister Koerdt stellt klar, dass die Interessenlage der ortsansässigen Landwirte
deutlich formuliert war. Es ist ihnen daran gelegen, so schnell wie möglich vor der Änderung des
EEG noch die Windenergieanlagen ans Stromnetz anzuschließen.
Für den Stadtentwicklungsausschuss sei vor der Entscheidung wichtig zu prüfen, ob es trotz aller
Konsequenzen erwünscht ist, dass der Windpark näher an die Ortslage Königshoven heranrücken
soll.
Herr Reuter trägt den ursprünglich geplanten Windpark voll umfänglich mit. Jedoch muss hier dann
im Rahmen der gemachten Zusagen die Abstandsgrenze von 1.900m beibehalten werden, damit
die Akzeptanz der Bevölkerung erhalten bleibt. Aus diesem Grunde lehne die FDP-Fraktion die
Erweiterung des Windparks ab.
Herr Krichel fragt nach, auf welches Maß sich durch die Erweiterungsfläche der Abstand zum
Wohnbaugebiet „Mühlenkreuz“ reduziere.
Herr Bürgermeister Koerdt erklärt, dass sich der Abstand von ursprünglich 1.900m auf 1.200m
reduziere.
Herr Zöphel möchte keine vergleichbare Abstandssituation wie beim „Windpark Rödingen“ in der
Nähe von Kirchtroisdorf schaffen und lehnt hier die Erweiterung des Windparks ab.
Herr Dr. Kippels führt aus, dass das Kernproblem die subjektive Wahrnehmung des Windparks
darstelle. Wichtig sei das Vertrauen in die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten. Er schließt sich
den Worten Herrn Drexlers an und befürwortet ebenfalls eine Behandlung des Themas zu einem
späteren Zeitpunkt. Nach der Sommerpause könne man mit einer deutlicheren Reflexion aus der
Bevölkerung rechnen.
Herr Köhlen wundert sich darüber, dass Herr Drexler das Projekt vom ursprünglichen Windpark
abkoppeln wolle. Er gehe davon aus, dass ein Interessenausgleich zwischen der Stadt Bedburg
und den entsprechenden Flächeneigentümern und Landwirten bestehe. Daher sehe er keinen
Grund für neue Überlegungen.
Die Ausschussvorsitzende regt an, dass sich die Ausschussmitglieder bis zur nächsten
Stadtentwicklungsausschusssitzung am 24.09.2013 vor Ort ein Bild von der Situation gemacht
haben sollten, um eine gewissenhafte Entscheidung treffen zu können.
Herr Reuter möchte über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den nachfolgenden Beschlussvorschlag ab.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2013
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