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Beschlusstext (Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Wohnberatung im Kreis Euskirchen
hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 4. Sitzung des Kreistages am 12.01.2005 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6. Wohnberatung im Kreis Euskirchen hier: Änderung der Finanzierungsgrundlagen Kreisausschuss Kreistag V 53/2004 12.01.2005 12.01.2005 Der Vorsitzende unterrichtet den Kreistag über das Ergebnis der Beratungen und die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses (siehe Z 1/V 53 /2004). Der Kreistag nimmt diese Information ohne weitere Aussprache zur Kenntnis und beschließt wie folgt: Der Kreis Euskirchen gewährt für das Haushaltsjahr 2005 der Wohnberatung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH einen Zuschuss in Höhe von 50% der zuschussfähigen Personalkosten in Höhe von derzeit 28.400 € unter der Voraussetzung der Landesförderung in gleicher Höhe. Der entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt 2005 zu veranschlagen. Eine Bezuschussung der Wohnberatung im Kreis Euskirchen ab dem Jahr 2006 bleibt dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen vorbehalten. Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Z1 Z2