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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße - hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,8 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße -
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.07.2013. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:03 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 7. Änderung - Neusser Straße zwischen Wiesenstraße und Gartenstraße hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Herr Dr. Kippels führt aus, dass die ARGE zwischenzeitlich nach Alternativstandorten gesucht habe. Der Eigentümer des benachbarten Möbelhauses äußerte im Gespräch gegenüber Dr. Kippels keine Bedenken bezüglich der Höhenentwicklung im vorliegenden Bebauungsplangebiet. Zum geplanten Vorhaben bestehen seitens Dr. Hamacher ebenfalls keinerlei Bedenken zum benachbarten Seniorenheim. Herr Dr. Kippels stimmt der Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses zu und bittet in der nächsten Ratssitzung über den Grundstücksverkauf zu entscheiden. Herr Drexler schließt sich dem an und hält die dreigeschossige Bebauung an dieser Stelle ebenfalls für vertretbar. Herr Uerlings weist darauf hin, dass die unbebauten Bereiche Grünflächen aufweisen. Herr Köster erklärt daraufhin, dass der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg andere Baufenster vorsah, auch wenn diese derzeit bewachsen sind. Es handelt sich um keine Neukonzeption. Herr Köhlen bittet um nähere Erläuterung welchen Höhenfestsetzungen die Grundstücke in der näheren Umgebung des Planbereiches unterliegen. Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert den als Anlage zum TOP beigefügten Lageplan mit den entsprechenden Darstellung der planungsrechtlichen Höhenfestsetzungen. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2013 Seite 2