Daten
Kommune
Kall
Größe
144 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
04.07.11, 18:19
Aktualisiert
04.07.11, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
109/2011
12.07.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei
PSK: 030 212 000 / 5318 500
060 365 001 und 009 / 5281 100
106.020,00
4.600,00
u. 8.420,00
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, ab dem 01.08.11 Zuschüsse zum Essensgeld in Kindergärten und Schulen aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets nur noch für nicht bedürftige Kinder bzw. Eltern zu zahlen sowie im Bedarfsfall als
Ausgleichleistung, wenn die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket niedriger liegt als
die gemeindliche Förderung.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes erhalten bereits ab dem 01.01.2011
bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf
auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hierzu
zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können beim Kreis Euskirchen bzw. in
den jeweils zuständigen Jobcentern gestellt werden. Gewährt wird ein monatlicher Zuschuss zu
den Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, wobei jede Familie
einen Eigenanateil von 1 Euro je Kind und Mahlzeit selber tragen muss.
Das bisherige Förderprogramm „Landesfonds Keine Kind ohne Mahlzeit“, nach dem bedürftige
Kinder bzw. Eltern im Rahmen der Mittagsverpflegung derzeit gefördert werden, läuft zum
31.07.11 aus und wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgelöst.
Vorlagen-Nr. 109/2011
Seite 2
Derzeit fördert die Gemeinde Kall das Mittagessen in Kindergärten und Schulen wie folgt:
-
von den Eltern der Kindergartenkinder werden nur 50% des Essensgeldes eingezogen,
-
den Fördervereinen der Grundschulen wird ein Zuschuss i.H.v. 10,- € je Monat und teilnehmendem Kind pauschal überwiesen, wobei dieser Zuschuss zur Senkung des
Essensgeldes verwandt werden muss,
-
von den Eltern der Hauptschüler, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, wird ein um
20% gemindertes Essensgeld eingezogen,
-
dem Förderverein der Hauptschule Kall wird für die Schüler, die nicht am gebundenen
Ganztag teilnehmen, ein Zuschuss i.H.v. 10,- € je Monat und Kind zur Senkung des
Essensgeldes überwiesen.
Zuschüsse zum Essensgeld für bedürftige Kinder bzw. Eltern sind ab dem 01.08.11 vorrangig
über das Bildungs- und Teilhabepaket abzuwickeln, so dass die Gemeinde Kall ab diesem Zeitpunkt die bisherigen Zuschüsse nur noch für nicht bedürftige Kinder bzw. Eltern zahlt sowie im
Bedarfsfall als Ausgleichleistung, wenn die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
niedriger liegt als die gemeindliche Förderung.