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Allgemeine Vorlage (Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes)

Daten

Kommune
Kall
Größe
144 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
04.07.11, 18:19
Aktualisiert
04.07.11, 18:19
Allgemeine Vorlage (Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes) Allgemeine Vorlage (Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 109/2011 12.07.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK: 030 212 000 / 5318 500 060 365 001 und 009 / 5281 100 106.020,00 4.600,00 u. 8.420,00 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport beschließt, ab dem 01.08.11 Zuschüsse zum Essensgeld in Kindergärten und Schulen aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets nur noch für nicht bedürftige Kinder bzw. Eltern zu zahlen sowie im Bedarfsfall als Ausgleichleistung, wenn die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket niedriger liegt als die gemeindliche Förderung. Sachdarstellung: Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes erhalten bereits ab dem 01.01.2011 bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können beim Kreis Euskirchen bzw. in den jeweils zuständigen Jobcentern gestellt werden. Gewährt wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, wobei jede Familie einen Eigenanateil von 1 Euro je Kind und Mahlzeit selber tragen muss. Das bisherige Förderprogramm „Landesfonds Keine Kind ohne Mahlzeit“, nach dem bedürftige Kinder bzw. Eltern im Rahmen der Mittagsverpflegung derzeit gefördert werden, läuft zum 31.07.11 aus und wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgelöst. Vorlagen-Nr. 109/2011 Seite 2 Derzeit fördert die Gemeinde Kall das Mittagessen in Kindergärten und Schulen wie folgt: - von den Eltern der Kindergartenkinder werden nur 50% des Essensgeldes eingezogen, - den Fördervereinen der Grundschulen wird ein Zuschuss i.H.v. 10,- € je Monat und teilnehmendem Kind pauschal überwiesen, wobei dieser Zuschuss zur Senkung des Essensgeldes verwandt werden muss, - von den Eltern der Hauptschüler, die am gebundenen Ganztag teilnehmen, wird ein um 20% gemindertes Essensgeld eingezogen, - dem Förderverein der Hauptschule Kall wird für die Schüler, die nicht am gebundenen Ganztag teilnehmen, ein Zuschuss i.H.v. 10,- € je Monat und Kind zur Senkung des Essensgeldes überwiesen. Zuschüsse zum Essensgeld für bedürftige Kinder bzw. Eltern sind ab dem 01.08.11 vorrangig über das Bildungs- und Teilhabepaket abzuwickeln, so dass die Gemeinde Kall ab diesem Zeitpunkt die bisherigen Zuschüsse nur noch für nicht bedürftige Kinder bzw. Eltern zahlt sowie im Bedarfsfall als Ausgleichleistung, wenn die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket niedriger liegt als die gemeindliche Förderung.