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Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlußtext (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 09.06.2005: 3. Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass AM Schulz spricht sich seitens der CDU-Fraktion für eine flexiblere Formulierung in der Verordnung aus, um Doppelveranstaltungen zu vermeiden. Er schlage daher die Aufnahme eines Schlusssatzes dahingehend vor, dass Ausnahmen der Zustimmung durch die Gemeinde-verwaltung bedürfen. GOAR Taron erklärt, dass eine solche Formulierung unzulässig sei, da der Verordnungstext inhaltlich hinreichend bestimmt sein müsse. Genau aus diesem Grund habe man den Text in der vorliegenden Form verfasst. AM Werner weist unter Bezug auf § 1 c) der Verordnung darauf hin, dass an diesem Datum zeitgleich der „Heeper Ting“ stattfinde und schlägt vor, jedes Jahr über die Termine neu zu beschließen, um flexibel zu bleiben. AM Hachmeister schlägt seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vor, die Verordnung wie vorgelegt zu beschließen, und nur im Einzelfall über eine entsprechende Änderung zu beschließen, falls diese irgendwann einmal aus terminlichen Gründen notwendig werde. GOAR Taron bestätigt, dass dieses durchaus möglich sei, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass ein solches Verfahren bis hin zum letztendlichen Inkrafttreten der Änderung durch deren Veröffentlichung im Kreisblatt auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Er schlage daher seitens der Verwaltung aufgrund der vorangegangenen Diskussion vor, dass im Verordnungstext nur die Veranstaltungen als solche aufgeführt werden, aber ohne feste Terminvorgaben. Beschlussvorschlag: Unter Berücksichtigung des v. g. Änderungsvorschlages der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -