Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 27.09.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:14 Uhr
TOP
Betreff
8
Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse
und Marienstraße
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1
i.V.m. § 13a BauGB
Herr Schnäpp befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagene Planvorhaben.
Herr Moritz (mit Rederecht als sachkundiger Einwohner) führt aus, dass das Planvorhaben unter
anderem deswegen nicht ausgeführt wurde, da seinerzeit massiver Widerstand von der
Nachbarschaft ausgegangen war. Weiterhin sehe er eine Ausfahrt des Baugebietes in die Pützer
Straße (L 279) als Gefahrenschwerpunkt an, da diese Straße unter anderem als Umfahrung der
Autobahnmautstelle genutzt wird. Er weist darauf hin, dass die Kirche die ehem.
Jugendheimfläche zwischen der Dominikanergasse und der Schulgasse als Baugrundstücke
vermarkten möchte. Weiterhin werde die „Kirmeswiese“ in Grottenherten als Baufläche beworben.
Somit bestehe gar kein Bedarf für weitere Bauflächen in Kirch-Grottenherten, insbesondere nicht
an dieser Stelle.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass der ursprüngliche Antrag von der Eigentümerin
zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt wurde. Doch dieser Antrag sei nun erneut gestellt worden. Er
versichert, dass bei dem vorgeschriebenen Bauleitplanverfahren die Bürger entsprechend mit
einbezogen werden. Eine Ablehnung des Antrages wäre denkbar, aber nicht zwingend. Er weist
darauf hin, dass die Stadt Bedburg grundsätzlich die Weiterentwicklung des Ortes verfolgen muss.
Herr Köster ergänzt, dass an der Pützer Straße planerisch eine behutsame Weiterentwicklung
vorzunehmen sei. Auf die Bebauung der privaten „Kirmeswiese“ in Grottenherten habe die Stadt
keinen planerischen Einfluss, da dieses Gebiet gem. § 34 BauGB bebaubar ist.
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
empfiehlt
dem
Rat
der
Stadt
Bedburg,
den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 5 Kirchherten vom 04.04.1995 aufzuheben und
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I
S. 1509) neu zu fassen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011
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