Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,0 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 27.09.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:14 Uhr TOP Betreff 8 Bebauungsplan Nr. 5 / Kirchherten - Gebiet zwischen Pützer Straße, Schulgasse und Marienstraße hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Herr Schnäpp befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagene Planvorhaben. Herr Moritz (mit Rederecht als sachkundiger Einwohner) führt aus, dass das Planvorhaben unter anderem deswegen nicht ausgeführt wurde, da seinerzeit massiver Widerstand von der Nachbarschaft ausgegangen war. Weiterhin sehe er eine Ausfahrt des Baugebietes in die Pützer Straße (L 279) als Gefahrenschwerpunkt an, da diese Straße unter anderem als Umfahrung der Autobahnmautstelle genutzt wird. Er weist darauf hin, dass die Kirche die ehem. Jugendheimfläche zwischen der Dominikanergasse und der Schulgasse als Baugrundstücke vermarkten möchte. Weiterhin werde die „Kirmeswiese“ in Grottenherten als Baufläche beworben. Somit bestehe gar kein Bedarf für weitere Bauflächen in Kirch-Grottenherten, insbesondere nicht an dieser Stelle. Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass der ursprüngliche Antrag von der Eigentümerin zwischenzeitlich nicht weiterverfolgt wurde. Doch dieser Antrag sei nun erneut gestellt worden. Er versichert, dass bei dem vorgeschriebenen Bauleitplanverfahren die Bürger entsprechend mit einbezogen werden. Eine Ablehnung des Antrages wäre denkbar, aber nicht zwingend. Er weist darauf hin, dass die Stadt Bedburg grundsätzlich die Weiterentwicklung des Ortes verfolgen muss. Herr Köster ergänzt, dass an der Pützer Straße planerisch eine behutsame Weiterentwicklung vorzunehmen sei. Auf die Bebauung der privaten „Kirmeswiese“ in Grottenherten habe die Stadt keinen planerischen Einfluss, da dieses Gebiet gem. § 34 BauGB bebaubar ist. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 5 Kirchherten vom 04.04.1995 aufzuheben und gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) neu zu fassen. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011 Seite 2