Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 27.09.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:14 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss
Herr Schnäpp teilt mit, dass die Öffnung der Allhovener Straße für KFZ nie zur Diskussion stand.
Die CDU folgt dem Vorschlag der Verwaltung.
Herr Drexler stimmt dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls zu.
Herr Giesen stimmt der Beschlussvorlage zu und unterstützt die „Alternative 2“.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für das Rederecht eines
Zuhörers um 19.55 Uhr:
Herr Karl-Heinz Böttger verweist auf ein Gutachten, dass für die Planung des Bebauungsplanes
Nr. 30a „Am Mühlenkreuz“ herangezogen wurde. Darin werde ausgeführt, dass eine gleichmäßige
Verteilung des Verkehrs durch die Öffnung der Straßen gewährleistet wird. Aus diesem Grunde
müsse die Allhovener Straße ebenfalls für den KFZ-Verkehr geöffnet werden.
Die Sitzung wird anschließend weitergeführt.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Allhovener Straße in einem anderen Plangebiet
liegt und für die Betrachtung der Verkehre am Mühlenkreuz keine Rolle spielt. Zudem sei die
Allhovener Straße schon immer planungsrechtlich als Sackgasse festgesetzt, lediglich der
festgesetzte Grünstreifen sei nicht umgesetzt worden. Wenn man nun die vorhandene
Wendehammerfläche nachträglich legalisiere, könne damit nicht die Anbindung der Allhovener
Straße durch die „Hintertür“ erfolgen. Daher müsse als Ersatz nun die Beschränkung auf den Fußund Radverkehr festgesetzt werden. Gleichzeitig ergibt sich unter Beibehaltung des vorhandenen
Wendehammers eine Erschließung des angrenzenden Grundstücks für eine Nebenanlage auf der
bisherigen Grünfläche.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt heraus, dass es weiterhin Konsens sei, diesen
Weg als Rettungsweg während der Bauphase im Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ zu erhalten.
Jedoch solle hier im vorgesehenen Bauleitplanverfahren geltendes Recht geschaffen werden.
Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass bei einer Öffnung für den KFZ-Verkehr die langjährigen
Anwohner aufgrund des ursprünglichen Planungsrechtes unter Umständen zu Recht
Entschädigungsansprüche gegenüber der Stadt Bedburg geltend machen könnten. Auch er stimmt
dem Vorschlag der Verwaltung zu.
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Entsprechend des
Antrages Nr. 1, welcher auf die Festsetzungen einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt
einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche abzielt. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in
der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau
einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am
Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und
Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion
der Allhovener Straße sichergestellt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
2.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Entsprechend des
Antrages Nr. 2, welcher die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich „Am Mühlenkreuz
(2)“ im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt hat.
Mit dieser Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des
Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht
werden. Dafür ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße „Am
Mühlenkreuz (2)“ erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu
verlängerten Straße „Am Mühlenkreuz (2)“ möglich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011
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