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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 27.09.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:14 Uhr TOP Betreff 9 Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss Herr Schnäpp teilt mit, dass die Öffnung der Allhovener Straße für KFZ nie zur Diskussion stand. Die CDU folgt dem Vorschlag der Verwaltung. Herr Drexler stimmt dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls zu. Herr Giesen stimmt der Beschlussvorlage zu und unterstützt die „Alternative 2“. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für das Rederecht eines Zuhörers um 19.55 Uhr: Herr Karl-Heinz Böttger verweist auf ein Gutachten, dass für die Planung des Bebauungsplanes Nr. 30a „Am Mühlenkreuz“ herangezogen wurde. Darin werde ausgeführt, dass eine gleichmäßige Verteilung des Verkehrs durch die Öffnung der Straßen gewährleistet wird. Aus diesem Grunde müsse die Allhovener Straße ebenfalls für den KFZ-Verkehr geöffnet werden. Die Sitzung wird anschließend weitergeführt. Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Allhovener Straße in einem anderen Plangebiet liegt und für die Betrachtung der Verkehre am Mühlenkreuz keine Rolle spielt. Zudem sei die Allhovener Straße schon immer planungsrechtlich als Sackgasse festgesetzt, lediglich der festgesetzte Grünstreifen sei nicht umgesetzt worden. Wenn man nun die vorhandene Wendehammerfläche nachträglich legalisiere, könne damit nicht die Anbindung der Allhovener Straße durch die „Hintertür“ erfolgen. Daher müsse als Ersatz nun die Beschränkung auf den Fußund Radverkehr festgesetzt werden. Gleichzeitig ergibt sich unter Beibehaltung des vorhandenen Wendehammers eine Erschließung des angrenzenden Grundstücks für eine Nebenanlage auf der bisherigen Grünfläche. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt heraus, dass es weiterhin Konsens sei, diesen Weg als Rettungsweg während der Bauphase im Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ zu erhalten. Jedoch solle hier im vorgesehenen Bauleitplanverfahren geltendes Recht geschaffen werden. Herr Dr. Kippels weist darauf hin, dass bei einer Öffnung für den KFZ-Verkehr die langjährigen Anwohner aufgrund des ursprünglichen Planungsrechtes unter Umständen zu Recht Entschädigungsansprüche gegenüber der Stadt Bedburg geltend machen könnten. Auch er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Entsprechend des Antrages Nr. 1, welcher auf die Festsetzungen einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche abzielt. Dabei soll im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, soll gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Hiermit bleibt eine Nichtdurchfahrung und die Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30/Kaster – Am Mühlenkreuz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 619). Entsprechend des Antrages Nr. 2, welcher die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich „Am Mühlenkreuz (2)“ im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt hat. Mit dieser Änderung soll die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür ist zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße „Am Mühlenkreuz (2)“ erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks ist dann von der neu verlängerten Straße „Am Mühlenkreuz (2)“ möglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss: Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011 Seite 2