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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp - hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp -
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 27.09.2011. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:14 Uhr TOP Betreff 7 Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Herr Breuer, als Ortsbürgermeister von Lipp, spricht sich gegen die Bebauung der Sportplatzfläche aus verschiedenen Gründen aus: - Zunächst sei dort eine aufwendige Gründung erforderlich. - Die Abtragung des möglicherweise kontaminierten Aschebelages sei. kostenintensiv. - Der Bau einer Lärmschutzwand gegen den Straßenlärm der L 213 verursache ebenfalls weitere Kosten. - Der Sportplatz liege geographisch an einem tiefen Punkt. Die Fläche sei in der Vergangenheit mehrmals durch den Pützbach überflutet worden. - Derzeit sei die Fläche in ihrer Funktion als Sportplatz erforderlich, solange die Sportanlage in Bedburg-West keinen Kunstrasenplatz erhalte. - Planerisch sei es ungünstig, die Parkfläche in den vorgesehenen Dorfplatz mit einzubeziehen. Herr Giesen schließt sich allen Argumenten von Herrn Breuer an und ergänzt, dass die Stadt Bedburg nicht gezwungen ist Bauggrundstücke mit der „Brechstange“ zu planen. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in diesem Bereich durchaus Nachfrage nach Baugrundstücken bestehe. Herr Schnäpp weist darauf hin, dass die Verwaltung deutlich gemacht habe, dass alle entsprechenden Untersuchungen durchgeführt wurden. Er führt aus, dass der Kunstrasenplatz für die Sportanlage in Bedburg-West bereits in Aussicht gestellt wurde. Zudem werde aufgrund des vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens dort voraussichtlich erst in den nächsten zwei bis drei Jahren gebaut werden. Bis dahin sei der Kunstrasenplatz in Bedburg-West eingebaut. Er befürwortet die „Alternative 2“. Herr Breuer wirft ein, dass der Dorfplatz an dieser Stelle „ungünstig“ geplant sei. Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Hochwasserproblematik und die Bodenverhältnisse etc. bereits geprüft wurden. Tiefer gehende Prüfungen werden im Bauleitplanverfahren vorgenommen. Natürlich müsse vor einer möglichen Vermarktung der entstehende Kostenaufwand gegengerechnet werden. Der Wegfall der Sportfläche müsse anschließend im Sportstättenbedarfsplan entsprechend berücksichtigt werden. Herr Schnäpp geht auf die Aussage von Herr Breuer ein und erwidert, dass eine möglicherweise kontaminierte Asche dazu führen würde, dass der Spielbetrieb sofort eingestellt werden müsse. Zudem würden im Bauleitplanverfahren die RWE AG, der Erftverband sowie die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises entsprechend beteiligt. Wenn diese zustimmen, dann sollte man auch Vertrauen in diese fachlichen Beurteilungen haben. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp – Wohngebiet Sportplatz Lipp gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I. S. 619). b) Alternative 2: Der Stadtentwicklung spricht sich für die Weiterverfolgung der Variante 2 als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB aus. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011 Seite 2