Daten
Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
21.11.11, 14:33
Aktualisiert
21.11.11, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 27.09.2011.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:14 Uhr
TOP
Betreff
7
Bebauungsplan Nr. 4 / Lipp - Wohngebiet Sportplatz Lipp hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Herr Breuer, als Ortsbürgermeister von Lipp, spricht sich gegen die Bebauung der Sportplatzfläche
aus verschiedenen Gründen aus:
- Zunächst sei dort eine aufwendige Gründung erforderlich.
- Die Abtragung des möglicherweise kontaminierten Aschebelages sei. kostenintensiv.
- Der Bau einer Lärmschutzwand gegen den Straßenlärm der L 213 verursache ebenfalls
weitere Kosten.
- Der Sportplatz liege geographisch an einem tiefen Punkt. Die Fläche sei in der
Vergangenheit mehrmals durch den Pützbach überflutet worden.
- Derzeit sei die Fläche in ihrer Funktion als Sportplatz erforderlich, solange die Sportanlage
in Bedburg-West keinen Kunstrasenplatz erhalte.
- Planerisch sei es ungünstig, die Parkfläche in den vorgesehenen Dorfplatz mit
einzubeziehen.
Herr Giesen schließt sich allen Argumenten von Herrn Breuer an und ergänzt, dass die Stadt
Bedburg nicht gezwungen ist Bauggrundstücke mit der „Brechstange“ zu planen.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in diesem Bereich durchaus
Nachfrage nach Baugrundstücken bestehe.
Herr Schnäpp weist darauf hin, dass die Verwaltung deutlich gemacht habe, dass alle
entsprechenden Untersuchungen durchgeführt wurden. Er führt aus, dass der Kunstrasenplatz für
die Sportanlage in Bedburg-West bereits in Aussicht gestellt wurde. Zudem werde aufgrund des
vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens dort voraussichtlich erst in den nächsten zwei bis drei
Jahren gebaut werden. Bis dahin sei der Kunstrasenplatz in Bedburg-West eingebaut. Er
befürwortet die „Alternative 2“.
Herr Breuer wirft ein, dass der Dorfplatz an dieser Stelle „ungünstig“ geplant sei.
Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass die Hochwasserproblematik und die
Bodenverhältnisse etc. bereits geprüft wurden. Tiefer gehende Prüfungen werden im
Bauleitplanverfahren vorgenommen.
Natürlich müsse vor einer möglichen Vermarktung der entstehende Kostenaufwand
gegengerechnet werden. Der Wegfall der Sportfläche müsse anschließend im
Sportstättenbedarfsplan entsprechend berücksichtigt werden.
Herr Schnäpp geht auf die Aussage von Herr Breuer ein und erwidert, dass eine möglicherweise
kontaminierte Asche dazu führen würde, dass der Spielbetrieb sofort eingestellt werden müsse.
Zudem würden im Bauleitplanverfahren die RWE AG, der Erftverband sowie die Untere
Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises entsprechend beteiligt. Wenn diese zustimmen, dann
sollte man auch Vertrauen in diese fachlichen Beurteilungen haben.
Beschluss:
a)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 4 / Lipp – Wohngebiet Sportplatz Lipp gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I. S. 619).
b)
Alternative 2:
Der Stadtentwicklung spricht sich für die Weiterverfolgung der Variante 2 als Grundlage der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB aus.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.09.2011
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