Daten
Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
79/2011
24.05.2011
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Regionale Schulentwicklungsplanung
Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim
hier: Genehmigung der zum Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Schüler aus
dem Gemeindegebiet Kall
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der Aufnahme der zum Schuljahr 2011/2012 an der Gemeinschaftsschule
Blankenheim/Nettersheim angemeldeten 7 Schüler aus der Gemeinde Kall nicht zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Der anlassbezogene Schulentwicklungsplan der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Nettersheim
sowie der Genehmigungsbescheid des Ministeriums v. 2.2.11 zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I und II im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Abs. 1
Schulgesetz werden fortentwickelt.
Anlass hierfür sind die nicht ausreichenden Schüler- bzw. Anmeldezahlen für die bisher
beantragte Gemeinschaftsschule in dem Modell 2 x 3 (2 Standorte jeweils 3-zügig, also 6
Klassen).
Vor diesem Hintergrund fand am 19.04.11 in Blankenheim ein weiteres Gespräch im Rahmen der
Abstimmung der Planungen benachbarter Schulträger gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW statt.
Nunmehr wird seitens der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Nettersheim der Antrag für eine
Gemeinschaftsschule in einem Model mit 2 Standorten jedoch 1 x 3-zügig und 1 x 2-zügig, also 5
Klassen, modifiziert.
Vorlagen-Nr. 79/2011
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Diese 5-Zügigkeit erfordert eine vorgeschriebene Schülerzahl von 115 Schülern (5 x 23) aus den
beteiligten Kommunen. An der Schule sind zwischenzeitlich 120 Schüler angemeldet. Davon
stammen jedoch 7 Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall sowie 8 Schüler aus dem Stadtgebiet
Mechernich, so dass die beteiligten Kommunen insgesamt lediglich 105 Schüler aus ihren
eigenen Gemeindegebieten stellen und somit nicht die vorgeschriebene Mindestanzahl
erreichen.
Schüler aus Nachbarkommunen können nur mit Zustimmung der jeweiligen Kommunen aufgenommen werden, worum die vorgenannten beteiligten Kommunen mit Schreiben vom 04. Mai
2011 gebeten haben.
Ohne die erforderliche Zustimmung kann das Verfahren zur Errichtung der Gemeinschaftsschule
Blankenheim/Nettersheim nach Aussage des Ministeriums unter den derzeitigen Voraussetzungen nicht weiter betrieben werden.
Die Gemeinde Kall plant zur Zeit selbst intensiv eine Gemeinschaftsschule mit Hellenthal und
Schleiden. Dieses Projekt ist in wesentlichen Punkten noch abstimmungsbedürftig.
Um hier nicht mehr abwendbare Fakten (auch für die Zukunft) zu schaffen, die letztlich mit erheblichen Nachteilen bzw. Risiken für die Gemeinde und das eigene Gemeinschaftsschulprojekt
mit Hellenthal und Schleiden verbunden sein könnten, wird von einer Zustimmung abgeraten.