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Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim hier:Genehmigung der zum Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung 
Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim
hier:Genehmigung der zum Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall) Allgemeine Vorlage (Regionale Schulentwicklungsplanung 
Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim
hier:Genehmigung der zum Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 79/2011 24.05.2011 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Regionale Schulentwicklungsplanung Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim hier: Genehmigung der zum Schuljahr 2011/2012 angemeldeten Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Aufnahme der zum Schuljahr 2011/2012 an der Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim angemeldeten 7 Schüler aus der Gemeinde Kall nicht zuzustimmen. Sachdarstellung: Der anlassbezogene Schulentwicklungsplan der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Nettersheim sowie der Genehmigungsbescheid des Ministeriums v. 2.2.11 zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I und II im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Abs. 1 Schulgesetz werden fortentwickelt. Anlass hierfür sind die nicht ausreichenden Schüler- bzw. Anmeldezahlen für die bisher beantragte Gemeinschaftsschule in dem Modell 2 x 3 (2 Standorte jeweils 3-zügig, also 6 Klassen). Vor diesem Hintergrund fand am 19.04.11 in Blankenheim ein weiteres Gespräch im Rahmen der Abstimmung der Planungen benachbarter Schulträger gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW statt. Nunmehr wird seitens der Kommunen Blankenheim, Dahlem, Nettersheim der Antrag für eine Gemeinschaftsschule in einem Model mit 2 Standorten jedoch 1 x 3-zügig und 1 x 2-zügig, also 5 Klassen, modifiziert. Vorlagen-Nr. 79/2011 Seite 2 Diese 5-Zügigkeit erfordert eine vorgeschriebene Schülerzahl von 115 Schülern (5 x 23) aus den beteiligten Kommunen. An der Schule sind zwischenzeitlich 120 Schüler angemeldet. Davon stammen jedoch 7 Schüler aus dem Gemeindegebiet Kall sowie 8 Schüler aus dem Stadtgebiet Mechernich, so dass die beteiligten Kommunen insgesamt lediglich 105 Schüler aus ihren eigenen Gemeindegebieten stellen und somit nicht die vorgeschriebene Mindestanzahl erreichen. Schüler aus Nachbarkommunen können nur mit Zustimmung der jeweiligen Kommunen aufgenommen werden, worum die vorgenannten beteiligten Kommunen mit Schreiben vom 04. Mai 2011 gebeten haben. Ohne die erforderliche Zustimmung kann das Verfahren zur Errichtung der Gemeinschaftsschule Blankenheim/Nettersheim nach Aussage des Ministeriums unter den derzeitigen Voraussetzungen nicht weiter betrieben werden. Die Gemeinde Kall plant zur Zeit selbst intensiv eine Gemeinschaftsschule mit Hellenthal und Schleiden. Dieses Projekt ist in wesentlichen Punkten noch abstimmungsbedürftig. Um hier nicht mehr abwendbare Fakten (auch für die Zukunft) zu schaffen, die letztlich mit erheblichen Nachteilen bzw. Risiken für die Gemeinde und das eigene Gemeinschaftsschulprojekt mit Hellenthal und Schleiden verbunden sein könnten, wird von einer Zustimmung abgeraten.