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Beschlusstext (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
01.07.14, 06:10
Aktualisiert
31.03.15, 18:45
Beschlusstext (Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 08.04.2014 15.6 Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen; Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015 87/2014 Nach verbindlicher Klärung der Kredit- und Zuschussbedingungen ist die Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung – Stufe 1“ in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen. Die dem Eigenbetrieb Straßen bereits im Wirtschaftsplan 2012 hierfür erteilte Kreditermächtigung i.H.v. TEUR 600 ist aus gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen (§ 86, Abs. 2 Gemeindeordnung) nicht mehr rechtsgültig, da entsprechende Kreditermächtigungen grundsätzlich nur bis zum Ende des Folgejahres gültig sind. Somit hat die Kreditermächtigung aus 2012 zum 01.01.2014 ihre Wirkung verloren. Für die Ausführung des Projektes in 2014 und 2015 ist daher eine formelle Neuerteilung der dem Grunde nach bereits 2012 erteilten Kreditermächtigung notwendig. Da bereits die ursprüngliche Kreditermächtigung für das LED-Projekt vorgesehen war, ist eine anderweitige Kreditaufnahme bzw. Mittelverwendung hierzu selbstverständlich nicht erfolgt. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)