Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
77 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
01.07.14, 06:10
Aktualisiert
31.03.15, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 08.04.2014
15.6
Umsetzung des Projektes „LED-Straßenbeleuchtung“ durch den Eigenbetrieb Straßen;
Beschluss über die Verschiebung der anteiligen KfW-Kreditaufnahme i.H.v. TEUR 600 aus
dem genehmigten Wirtschaftsplan 2012 je zur Hälfte in die Jahre 2014 und 2015 87/2014
Nach verbindlicher Klärung der Kredit- und Zuschussbedingungen ist die Umsetzung des
Projektes „LED-Straßenbeleuchtung – Stufe 1“ in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen. Die
dem Eigenbetrieb Straßen bereits im Wirtschaftsplan 2012 hierfür erteilte Kreditermächtigung
i.H.v. TEUR 600 ist aus gemeindehaushaltsrechtlichen Gründen (§ 86, Abs. 2 Gemeindeordnung)
nicht mehr rechtsgültig, da entsprechende Kreditermächtigungen grundsätzlich nur bis zum Ende
des Folgejahres gültig sind. Somit hat die Kreditermächtigung aus 2012 zum 01.01.2014 ihre
Wirkung verloren. Für die Ausführung des Projektes in 2014 und 2015 ist daher eine formelle
Neuerteilung der dem Grunde nach bereits 2012 erteilten Kreditermächtigung notwendig.
Da bereits die ursprüngliche Kreditermächtigung für das LED-Projekt vorgesehen war, ist eine
anderweitige Kreditaufnahme bzw. Mittelverwendung hierzu selbstverständlich nicht erfolgt.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)