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Beschlusstext (Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
15.01.16, 18:01
Beschlusstext (Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen) Beschlusstext (Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Donnerstag, den 03.12.2015. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen 19:25 Uhr Fachdienstleiter Brunken erläutert, dass im Jahr 2016 nach den derzeitigen Berechnungen ca. 470 Flüchtlinge in der regulären Asylzuweisung unterzubringen sind. Da nach den bisherigen Erfahrungen niemand sagen kann, ob diese Berechnungen tatsächlich zutreffen werden, sagte Fachdienstleiter Brunken für den Fall größerer Abweichungen eine Rückmeldung an den Ausschuss zu. Seitens Fachdienstleiter Brunken wird dargelegt, dass seitens der Verwaltung auf dem freien Wohnungsmarkt bereits eine große Anzahl von Wohnungen für zugewiesene Flüchtlinge angemietet wurde. Ausschussmitglied Spix fragt an, wie viele Flüchtlinge bislang eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden haben. Fachdienstleiter Brunken erläutert, dass die anerkannten Flüchtlinge sich selbst eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten müssen und daher diesbezüglich keine genauen Zahlen genannt werden können. Ausschussmitglied Schmitz erkundigt sich nach der Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge „Am Kleefeldchen“. Fachdienstleiter Brunken erläutert, dass die Inobhutnahme von unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes ist. Im Bereich „Am Kleefeldchen“ werden nach Aussage von Herrn Brunken 5-6 Plätze für unbegleitete jugendliche Flüchtlinge vorgehalten. Die Bedarfsberechnungen haben ergeben, dass die Stadt Bedburg ca. 15 derartiger Plätze benötigt. Ausschussmitglied Schmitz spricht sich dafür aus, dass bei Informationsveranstaltungen zu Flüchtlingsunterkünften alle Ausschussmitglieder und der Rat eingeladen werden. Fachdienstleiter Brunken sagte eine entsprechende Handhabung bei zukünftigen Informationsveranstaltungen zu. Zudem erkundigt sich Ausschussmitglied Schmitz, ob es bei der Informationsveranstaltung zur neuen Flüchtlingsunterkunft auf der Barbarastraße mehr kritische Stimmen gegeben hat als auf der Informationsveranstaltung zur neuen Flüchtlingsunterkunft auf der Herderstraße. Seitens Fachdienstleiter Brunken wird erläutert, dass es bei der Vorstellung des Standortes „Barbarastraße“ kritische Äußerungen im Hinblick auf das problematische Umfeld „KurtSchumacher-Straße“ gegeben hat. Ausschussmitglied Schmitz befürchtet, dass die Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich bereits vorhandener Brennpunkte Probleme bereiten könnte. Ausschussmitglied Lambertz teilt mit, dass die Befürchtungen der Teilnehmer der Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung „Barbarastraße“ sich hauptsächlich auf die Sauberkeit des Umfeldes bezogen haben. Er begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Verein „Bedburger Hände“ die Betreuung der Unterkunft im Rahmen von Patenschaften angeboten hat. Es besteht Einvernehmen darüber, dass bei Anmietungen von Wohnraum nicht mehr auf die Randlagen, wie z. B. Kirchherten, Kirchtroisdorf etc. verzichtet werden kann, da andernfalls zentral zu viele Flüchtlinge untergebracht werden müssten. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Vorlage insbesondere zum Thema Bedarfsdeckung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 03.12.2015 Seite 2