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Beschlusstext (Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße - Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße -
Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 04.07.2017. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:27 Uhr TOP Betreff 6 Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-Heinen-Straße Bereich des Plangebietes des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung Herr Speuser teilt mit, dass die CDU-Fraktion einer Aufhebung von Bebauungsplänen grundsätzlich nicht zustimme. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg zur Sicherstellung einer städtebaulich geordneten und homogenen Fortentwicklung des Ortsbildes den Satzungsbeschluss über die Gestaltung von baulichen Anlagen (Gestaltungssatzung) für das Plangebiet des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 11 / Bedburg inklusive der Fassungen 1. bis 4. Änderung Gebiet zwischen der ehemaligen Bahntrasse und der Kirdorfer Allee, entlang der Anton-HeinenStraße - gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294) mit den im beigefügten Entwurf genannten Regelungsinhalten zu fassen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)