Daten
Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 04.07.2017.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:27 Uhr
TOP
Betreff
3
Flächennutzungsplanänderung Nr. 51 – Erweiterung Windpark Königshoven
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 30.01.2017
a) Vorstellung der flächendeckenden Untersuchung des Stadtgebietes auf
geeignete Flächen für die Windenergie
b) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und
c) Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Ergebnisse der flächendeckenden Untersuchung welche Flächen in Bedburg für eine
Windenergienutzung grundsätzlich in Frage kommen, werden durch Herrn Dr. Bertrams von der
Firma
Smeets
Landschaftsarchitekten
Planungsgesellschaft
mbH
anhand
einer
Leinwandpräsentation im Ausschuss vorgestellt.
Hierfür wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden unterbrochen.
Im Anschluss wird den Ausschussmitgliedern Gelegenheit für Rückfragen gegeben.
Folgende Rückfragen haben sich ergeben:
Herr vom Berg erkundigt sich nach der geplanten Anzahl der Windanlagen.
Hierzu teilt Herr Beckers von der Firma BMR mit, dass noch keine konkrete Planung erfolgt,
jedoch bis zu 15 Anlagen installationsfähig seien.
Durch Herrn Krichel wird angefragt inwieweit angedacht sei, das Flächensoll von 6 % zu
überschreiten.
Dies obliege lt. Herrn Coumanns der politischen Bewertung. Herr Schmitz ergänzt hierzu, dass die
Darstellung lediglich Potentialflächen ausweise und man insofern - durch dessen Ausweisung einer entsprechenden Vorgabe durch die Landesregierung im Regionalplan vorbeuge.
Herr Speuser weist auf die Inhalte des neuen Koalitionsvertrages der Landesregierung hin,
wonach bei Windrädern ein Abstand von 1500 m vorgesehen sei. In entsprechender Anwendung
dieser Regelung wären lediglich noch die Teilflächen 1, 2 und 3 als geeignet anzusehen.
Herr Dr. Bertrams stellt klar, dass eine diesbezügliche Betrachtung bereits erfolgt sei und sich die
Regelung auf WA und WR Gebiete beziehe, d.h. faktisch lediglich eine Einschränkung für EF 7 für
das Stadtgebiet Bedburg bestehe. Unter Berücksichtigung anderer Kommunen käme allenfalls
eine leichte Einschränkung für EF 4 und 5 in Betracht.
Herr Mitter erkundigt sich, woraus sich der Bedarf für die weitere Ausweisung von Vorrangzonen
ableite und weshalb Ergebnisse aus früheren Beratungen nicht einbezogen worden seien.
Herr S. Merx zitiert hinsichtlich der europäisch geschützten Tierarten S. 15 des Gutachtens:
„Durch geeignete Maßnahmen können die Auswirkungen jedoch vermieden oder
auf ein solches Maß reduziert werden, dass die ökologische Funktion des Raumes erhalten bleibt
sowie die Erhaltungszustände der lokalen Populationen sich nicht verschlechtert.“ und fragt
diesbezüglich an, wie eine entsprechende Gestaltung erfolgen solle.
Zudem verweist er auf Seite 8 der Begründung zum FNP:
„Die Prüfung ergab, dass für alle acht Eignungsflächen bzw. für deren artspezifische
Untersuchungsräume
ernst
zu
nehmende
Hinweise
auf
Vorkommen
von
windenergieanlagenempfindlichen Tierarten existieren….“ und bittet um erläuternde Ausführung
hierzu.
Herr Dr. Betrams führt entsprechend aus, dass für windenergiesensible Tierarten
Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen seien. Der Datenstand sei bislang jedoch nicht konkret,
daher müsse zunächst eine Prüfung des Artenvorkommens vorgenommen werden.
Durch Herrn Schmitz und Herrn Coumanns wird nochmals klargestellt, dass Gegenstand der
Beschlussfassung zunächst die Eröffnung des Verfahrens sei und sich eine detaillierte Prüfung inkl. sämtlicher Gutachten und Interessenabwägungen - im zweistufigen Beteiligungsverfahren
anschließe.
Herr Speuser verweist auf die Diskrepanz der Abstände zwischen den in der Präsentation
eingezeichneten Puffern und den Inhalten des Gutachtens.
Lt. Herrn Dr. Bertrams handele es sich bei der Fläche EF 6 um einen Sonderfall und ruft nochmals
in Erinnerung, dass sich die Neuregelung der Koalition auf WA und WR Gebiete beziehe. Der
Siedlungsrand von Kirchherten sei hingegen als Mischgebiet dargestellt wonach im Grunde ein
Abstand von 600m ausreichend wäre, dennoch seien hier 1200m in Ansatz gebracht worden.
Durch Herrn Schmitz wird ergänzend darauf hingewiesen, dass es in Kirchherten keine
Wohngebiete gebe (d.h. kein ASB im Regionalplan, schwerpunktmäßig Darstellung als M-Gebiet
im FNP).
Flächen ohne gültigen Bebauungsplan könnten nur im Rahmen einer § 34 Satzung inkludiert
werden.
Herr Mitter fragt abschließend zum Verständnis nach, ob die Untersuchung lediglich nach
aktuellen fachgesetzlichen Vorgaben - ohne die Einbeziehung von früheren Beschlüssen im
Gremium - durchgeführt worden sei, was durch Herrn Dr. Bertrams bejaht wird.
Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden wieder eröffnet, um nunmehr in die politische
Diskussion einzusteigen.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird durch Herrn Drexler erläutert. Insbesondere werden in diesem
Zusammenhang die zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten angeführt.
Von den potentiellen acht Eignungsflächen werden nach seiner Auffassung lediglich die Flächen
1-5 sowie 7 als geeignet erachtet.
Lt. Herrn Mitter gestalte sich die Ansiedlung weiterer WEA schwierig. Allenfalls die wirtschaftliche
Interessenlage könne vorliegend dafür sprechen.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017
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Grundsätzlich bestünden jedoch bei allen Flächen Bedenken.
Allenfalls die Flächen 4+5 seien im Hinblick auf die Nähe zum Nachbarrand „interessant“.
Diesbezüglich könne eine Planung und ggf. Umsetzung jedoch nur in Abstimmung mit den
betroffenen Kommunen erfolgen.
Die CDU-Fraktion sehe lediglich die Varianten 1-3 als relevant an.
Durch Herrn Speuser werden Bedenken geäußert, dass im Rahmen der erforderlichen FNP
Änderung eine Einschränkung im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung von Industriegebieten
vorgenommen werde. Es empfehle sich daher zunächst eine entsprechende Prüfung
vorzunehmen und im Anschluss weitere Überlegungen anzustellen.
Eine Vertagung der Entscheidung bis nach den Sommerferien werde daher als sinnvoll erachtet.
Im Anschluss an einen erneuten Hinweis des Herrn Schmitz auf die späteren
Anpassungsmöglichkeiten im Rahmen des Bauleitverfahrens wird durch Herrn W. Merx mitgeteilt,
dass sich die FWG-Fraktion grundsätzlich den Ausführungen des Herrn Speuser anschließe, und
eine Vertagung im Hinblick auf die Entwicklungen in der Landespolitik begrüßt werde.
Herr Schnäpp schließt sich ebenfalls diesen Ausführungen an und verweist auf die kritische
Personalsituation der Verwaltung sowie die unsichere Planung mit den Nachbarkommunen.
Herr vom Berg sieht in den potentiellen Mehreinnahmen eine Möglichkeit, den Haushalt der Stadt
zu entlasten und rät dazu Kritik mit Fingerspitzengefühl entgegen zu treten.
Das Planverfahren solle in angemessenem Maße angestoßen werden, wobei die Flächen 1-5
favorisiert würden.
Zur Einnahmesituation wird durch Herrn Krichel angefragt, ob eine Anteilsbeteiligung der Stadt
beabsichtigt sei oder die Firma den Hauptsitz in Bedburg habe. Die Beantwortung der
Fragestellung wird auf den nicht-öffentlichen Sitzungsteil vertagt.
Herr H. Merx kritisiert, dass überschüssiger Strom regelmäßig kostenfrei abgegeben werde und
die Sinnhaftigkeit einer weiteren Steigerung der Produktion insofern fraglich sei.
Herr Drexler verweist diesbezüglich auf die noch ungeklärte Einnahmesituation. Vielmehr stehe
zunächst der Ansatz der Windenergie im Vordergrund.
Herr Bürgermeister Solbach wirbt dafür, das Planverfahren durchzuführen und verweist darauf,
dass Einflüsse auf das Projekt - insbesondere aufgrund der Langwierigkeit des Verfahrens - nie
gänzlich absehbar seien. Zudem biete Windenergie ein haushalterisches Potential, welches zu
Synergieeffekten - z.B. Steuerermäßigungen - in anderen Bereichen führen könne.
Zuletzt warnt er davor, eine Vermischung von Industrie - und Gewerbeflächen mit denen der
Windanlagen vorzunehmen.
Herr Coumanns weist ergänzend auf die Kürzungs- und Streichungsdebatten aus dem HFA hin,
wonach sinnvolle Leistungen beibehalten werden sollen.
Durch den Windpark könne eine Einnahmeverbesserung von 1,4 Millionen (netto) erzielt werden.
Eine anderweitige Kompensierung dieser Einnahmen, z.B. durch Steuererhöhungen, stehe in
keinerlei sinnvollem Verhältnis.
Zu der von Herrn Schnäpp angesprochenen Mehrbelastung der Verwaltung führt Herr
Bürgermeister
Solbach
aus,
dass
vorliegend
ein
Rückgriff
aus
vorherigen
Genehmigungsverfahren möglich sei, der insofern zu einer Arbeitserleichterung beitrage.
Herr Speuser beantragt die Vertagung der Beschlussfassung.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen und Ergebnisse zur
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flächendeckenden Untersuchung auf geeignete Flächen für die Windenergie
(Konzentrationszonen für Windenergie) zur Kenntnis.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, eine Entscheidung über den
Aufstellungsbeschluss für die 51. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: zu a) zur Kenntnis genommen
zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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