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Beschlusstext (Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen hier: Neufassung der Satzung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen
hier: Neufassung der Satzung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 08.03.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str. 137 Die Verwaltung schlägt vor, § 6 wie folgt zu ändern (Änderungen in kursiv): Abs. 1: Die Jury besteht aus mindestens 11 Mitgliedern Begründung: Eine erneute Satzungsänderung bei Veränderung der Zusammensetzung des KT ist damit entbehrlich Abs. 2: Der Jury gehören der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender, die/der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates, der/die jeweilige Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung sowie je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft. Begründung: Bei dieser Konstellation ist gewährleistet, dass die Mitgliederanzahl ungerade ist. Der Kreistag beschließt die Neufassung der „Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen“ vom 03.09.1979“ in der Fassung der anliegenden Synopse unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung vorgeschlagenen Änderungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)