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Beschlusstext (Landschaftsplan Kall a) Präsentation des Vorentwurfs durch die Abt. 60.3 b) Information über die Einleitung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Landschaftsplan Kall
a) Präsentation des Vorentwurfs durch die Abt. 60.3
b) Information über die Einleitung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 08.03.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str. 137 Seitens der Abt. 60 erfolgt die Vorstellung des Vorentwurfs zum LP Kall mittels einer Computerpräsentation. Es wird darauf hingewiesen, dass heute im Rahmen einer vorzeitigen inoffiziellen Beteiligung eine Abstimmung mit der Gemeinde Kall zur Abgrenzung des Landschaftsschutzes in den Ortsrandlagen stattgefunden habe. Auf eine Frage aus den Reihen des Ausschusses zum Umfang der Bürgerbeteiligung wird erläutert, dass das Gesetz im ersten Verfahrensschritt eine Bürgerbeteiligung vorsehe, auf die mit öffentlicher Bekanntmachung in der Tagespresse hingewiesen werde. Darüber hinaus erfolge auf freiwilliger Basis eine Information darüber in den Mitteilungsblättern der Kommune. Die Bürgerbeteiligung werde in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die Erfahrung aus der Erarbeitung früherer Landschaftsplanverfahren habe zudem gezeigt, dass eine freiwillige intensivere Bürgerbeteiligung, z.B. durch zusätzliche Termine mit Ortslandwirten, die Anzahl späterer Einwendungen reduziert und von daher angestrebt wird. Die Verwaltung sagt zu, den Fraktionen den Stand der bisherigen Vorentwurfsplanung zukommen zu lassen. Eine Verzahnung der Landschaftsplanung mit übrigen Planungen sei über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gewährleistet. Die Information wird ohne weitere Aussprache zustimmend zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: