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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld- hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
85 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeld-
hier: 
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 04.07.2017. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:27 Uhr TOP Betreff 4 Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Sonnenfeldhier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen b) Offenlagebeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Herr Drexler begrüßt die Planungen, ein Beginn der Vermarktung im Herbst werde als wünschenswert erachtet. Hinsichtlich der Anzahl der Garagenplätze hätten sich in der SPDFraktion jedoch noch Rückfragen ergeben. Zur Beantwortung aller Fragestellungen zur Planung wird durch Herrn Schnuis von der Firma Raumplan anhand einer Leinwandpräsentation im Ausschuss berichtet. Hierfür wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Im Anschluss wird den Ausschussmitgliedern Gelegenheit für Rückfragen gegeben. Durch Herrn Speuser und Herrn Uerlings werden diverse Rückfragen zum Lärmschutzgutachten und zur praktischen Umsetzung des Lärmschutzes geäußert. Hierzu wird durch Herrn Schmitz bzw. Herrn Schnuis wie folgt ausgeführt: 1. dass die Planung lt. Aussage des Gutachters aufgrund der Abstände und der geplanten Grünflächen keine lärmtechnischen Auswirkungen auf die gegenüberliegende Seite haben werde, 2. dass der Lärmschutzwall derzeit 3 m hoch sei und durch eine Wand noch um weitere 2 m erhöht werde, 3. dass die Kosten für den Wall bereits in den haushalterisch veranschlagten Erschließungskosten enthalten und eine Umlage auf die Bürger nicht sinnvoll sei, 4. dass ein fußläufiger Weg durch den Wall nicht vorgesehen sei. Herr Krichel äußert Bedenken hinsichtlich der Stellplatzsituation, insbesondere der vermeintlich geringen Nutzung der geplanten Tiefgaragen. Hier müsse mit erheblicher Parkraumnot im übrigen Parkbereich gerechnet werden und einem Ausweichen auf andere Stellflächen. Diesbezüglich wird eine Überprüfung der vertraglichen Situation hinsichtlich des Parkplatzes Monte Mare angeregt. Den Bedenken wird durch Herrn Schnuis entgegengehalten, dass die vorliegende Planung - in Abhängigkeit der Qualität der Tiefgarage - an anderer Stelle in der Praxis bereits zu breiter Akzeptanz geführt habe. Durch Herrn Uerlings werden diverse Rückfragen zu den geplanten textlichen Festsetzungen und der Planzeichnung formuliert (hier: Bäume, Dacheindeckung, Solaranlagen, Wegeführung), die durch Herrn Schmitz und Herrn Schnuis beantwortet werden. Herr Breuer regt eine Entwicklung von Parkplätzen auf der Grünfläche des Parkplatzes Monte Mare (im Bereich der Werbetafel) an. Über die Flächenverfügbarkeit lägen Herrn Schnuis derzeit keine Informationen vor, jedoch handele es sich voraussichtlich um Flächen des Monte Mare, womit keine Möglichkeit der Heranziehung für das Wohngebiet bestehe. Herr Speuser beantragt die Unterbrechung der Sitzung um auch den Einwohnern die Möglichkeit für Rückfragen einzuräumen. Durch den Ausschussvorsitzenden wird angefragt, ob der Wunsch nach Wortmeldungen aus der Einwohnerschaft besteht. Herrn Pleuß wird daraufhin das Wort erteilt. Dieser kritisiert, dass in dem Gutachten alle aktiven Lärmschutzmaßnahmen, die bereits 2007 geplant waren, nunmehr komplett fehlen und unterstellt Herrn Schnuis eine fehlerhafte Aussage, die Lärmemissionen betreffend. Nach den schalltechnischen Berechnungen ergebe sich auf der linken Resonanzfläche 58,9 DB am Tag sowie 50,3 DB in der Nacht. Herr Pleuß weist darauf hin, dass beide Werte über dem Richtwert für diese Wohngebiete lägen. Diesem Umstand sowie der Annahme, dass der Lärm durch den Wall in das Wohngebiet zurückgeführt werde, könne nur mit aktivem Lärmschutz Rechnung getragen werden. Herr Schnuis verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des Gutachters. Darüber hinaus seien Schutzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes bereits rechtlich ausgeschlossen. Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden wieder aufgenommen. Herr Mitter begrüßt die Planungen zum Sonnenfeld und informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber, dass eine Planung der Kellergeschossigkeit in Abstimmung mit der Erftland bewusst in dieser Form (Nachfrage besonders bei älteren Menschen zur besseren Erreichbarkeit) vorgenommen worden sei. Die Annahme einer Lärmproblematik werde grundsätzlich nicht geteilt. Abschließend appelliert Herr Mitter an die Verwaltung, ein objektives Ausschreibungsverfahren zur Grundstücksvergabe durchzuführen. Herr vom Berg würde eine Zuwegung über die Erft begrüßen und erklärt sich insgesamt mit der Planung einverstanden. Der Entwurf wird von der FWG-Fraktion (Herr Hess) unterstützt. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‘Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 / Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017 Seite 2 Kaster, 2. Änderung - Sonnenfeld gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). Abstimmungsergebnis: zu a) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017 Seite 3