Daten
Kommune
Bedburg
Größe
130 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 04.07.2017.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:27 Uhr
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Betreff
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Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf und
Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB
hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsschritte eingegangenen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg und zur Fassung des
Feststellungsbeschlusses über die 50. Flächennutzungsplanänderung
Herr Speuser regt eine Berücksichtigung im Verkehrsentwicklungsplan an.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 55 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf wird nebst
Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), als Satzung beschlossen.
Ferner wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Feststellungsbeschluss über die
50. Änderung des Flächennutzungsplanes – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf gemäß § 214
Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722)
gefasst.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen bzw. die Änderung des
Flächennutzungsplans der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung zuzuleiten und
anschließend die Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: zu a) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
zu b) Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2017
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