Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt, ÖPNV und Wirtschaftsförderung am 08.03.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str. 137
Die Verwaltung schlägt vor, aus formalen Gründen den Beschlussentwurf um folgenden Satz zu ergänzen: „Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes Euskirchen sollen die Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes „Zülpicher Börde“,
die sich auf das Euskirchener Stadtgebiet beziehen, außer Kraft
treten.“
Dagegen bestehen aus Sicht des Ausschusses keine Bedenken.
Der Ausschuss empfiehlt unter Berücksichtigung dieser Ergänzung Beschlussfassung gemäß Vorlage:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG NW) die Aufstellung des Landschaftsplanes Euskirchen mit Geltungsbereich für das gesamte
Stadtgebiet Euskirchen gemäß der Anlage zu dieser Vorlage.
Mit Rechtskraft des Landschaftsplanes Euskirchen sollen die
Festsetzungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes „Zülpicher Börde“, die sich auf das Euskirchener Stadtgebiet beziehen, außer Kraft treten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Arbeiten einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)