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Beschlusstext (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
84 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.06.17, 10:50
Aktualisiert
13.06.17, 10:50
Beschlusstext (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlusstext (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe) Beschlusstext (Sachstand zur Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten nach einer nuklearen Katastrophe)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 04.04.2017. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:16 Uhr TOP Betreff 7 Katastrophenschutzplan sowie Sicherstellung und Gewährleistung der rechtzeitigen Verteilung von Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung nach einer nuklearen Katastrophe 1) Sachstand der Arbeitsergebnisse aus dem Arbeitskreis 2) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Verteilung der Kaliumiodid-Tabletten an die Bedburger Bevölkerung Ausschussmitglied Pier-Sekul erläuterte vorweg, dass sie der Vorlage nicht zustimmen werde. Dies begründet sich darauf, dass die zeitnahe Verteilung nach dem Ereignisfall in Bezug auf a) Personal b) Verkehrslogistik und c) und der bezugsberechtigten Bevölkerungsgruppe als sehr unrealistisch angesehen wird. Des Weiteren sei es nicht richtig, dass die Apotheker sich gegen eine Kooperation hinsichtlich der Verteilung von Jodtabletten ausgesprochen haben. Herr Werth als Sprecher des KreisApothekerverbandes zeigte sich bei einem Telefonat vom 30.03.2017 mit Herrn vom Berg verärgert darüber, dass der Anschein erweckt wird, dass die Apotheker eine Verteilung im Schadensfall ablehnen. Eine Vorverteilung wird ausdrücklich begrüßt und alle würden mitmachen. Jedoch möchten die Apotheken im Katastrophenfall die panischen Menschenmassen nicht bedienen. Als zweiten Punkt der ablehnenden Haltung führt Ausschussmitglied Pier-Sekul aus, dass auch die räumliche Eingrenzung gemäß der Vorlage ein „Schlag ins Gesicht“ für die Menschen sei, die sich vor einer solchen Katastrophe fürchten. Sie nimmt Bezug auf eine Verwaltungsvorlage der Stadt Aachen, die eine Vorverteilung der Tabletten sowohl in der Außen- als auch in der Fernzone vorsieht. Eine entsprechende Informationsbroschüre liegt vor und kann der Verwaltung gerne zur Verfügung gestellt werden. Diese Broschüre wurde in Kooperation mit der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg erstellt. Man sei beim Bündnis 90/Die Grünen darüber verwundert, warum der Rhein-Erft-Kreis sich nicht beteiligt habe. Es sei unverständlich, warum man auf eine strikte Einteilung der Außen- und Fernzone festhalte wird, obwohl sich alle Menschen bedroht fühlen. Die ablehnende Haltung gegenüber dem Beschlussvorschlag begründet sich zum dritten auch aufgrund der Kostenannahme von rd. 10.000,00 €. Hier verweist Ausschussmitglied Pier-Sekul ebenfalls auf die Aachener Vorlage, wonach die Kosten für die Tabletten auch im Rahmen einer Vorverteilung vom Land NRW übernommen wurden. Aufgrund der neugewonnen Erkenntnisse schlägt Ausschussmitglied Pier-Sekul vor, die Vorlage zurückzuweisen und das eine neue Beratung der Angelegenheit auf Kreisebene stattfindet mit dem Antrag, sich der Vorgehensweise der Stadt Aachen anzuschließen. Nach Auskunft des Leiters der Feuerwehr Grabe wurde hinsichtlich der Verteilung der Tabletten durch die Apotheken eine Abfrage gemacht, wer sich zu einer Verteilung im Ernstfall bereit erklärt. Er betont, dass die Apotheken eine Verteilung nicht abgelehnt haben, sondern lediglich Zusagen von zwölf Apotheken verzeichnet werden konnten. Aufgrund der geringen Rückmeldungen ist man von Seiten des Rhein-Erft-Kreises davon ausgegangen, dass die anderen Apotheken an einer Verteilung kein Interesse haben. Eine Verteilung im Ernstfall kann durchaus sehr problematisch sein - möglicherweise auch in den Apotheken. Die Reaktionen der Menschen im Ernstfall sind im Vorfeld nicht abzuschätzen. Der Leiter der Feuerwehr Garbe erläutert, dass die Ausgabe der Tabletten grundsätzlich drei Stunden vor Eintreffen einer möglichen Wolke erfolgt sein soll. Ein Aufenthalt im Freien ist soweit kein Problem und steht einer Verteilung im Ernstfall nicht im Wege. Bezüglich der einzelnen Zonen verdeutlicht er, dass gemäß der ständigen Strahlenschutzkommission für die Mittelzone keine Vorteilung vorgesehen ist. Da der Radius der Außenzone die Ortschaft Kirch-/Grottenherten schneidet, hat man sich dazu entschlossen, keine Straßenaufteilung vorzunehmen sondern die gesamten Ortsteile entsprechend den Vorgaben der Strahlenschutzkommission mit Kaliumiodid-Tabletten zu versorgen. Auch im Rhein-Erft-Kreis hat man sich dafür entschieden, den gesamten Rhein-Erft-Kreis gleich zu behandeln. Das bedeutet für alle Kommunen, dass dort so gehandelt wird, als wenn sie in der Außenzone liegen würden. Es soll zwar keine Vorverteilung stattfinden, jedoch eine Verteilung an alle unter 45 Jahren. Auch im Rhein-Erft-Kreis sei man sich des noch bestehenden Klärungs- und Handlungsbedarfes bewusst. Die von Ausschussmitglied Pier-Sekul vorgetragenen Informationen aus der Verwaltungsvorlage Aachen hinsichtlich der Kostenübernahme des Landes NRW für die Beschaffung der KaliumiodidTabletten im Bereich der Vorverteilung decken sich nicht mit den der Verwaltung vorliegenden Unterlagen Ausschussmitglied Lambertz sprach sich dafür aus, die Vorlage wie vorgeschlagen zurückzuweisen und auf Kreisebene neu beraten zu lassen. Gleiches wurde von den Ausschussmitgliedern Dreikhausen und Steffens befürwortet. Beschluss: zu 1) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich der Information zum Sachstand aus dem Arbeitskreis zur Verteilung der Jodtabletten im Rahmen des Strahlenschutzes in der Außenzone der kerntechnischen Anlage Tihange/Belgien zur Kenntnis. zu 2) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, keinen Beschluss über die Umsetzung der Katastrophenschutzvorsorge zu fassen. Der Sachverhalt ist auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises zu Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 04.04.2017 Seite 2 beraten. Sobald der Rhein-Erft-Kreis entsprechende Beschlüsse gefasst hat, wird sich der Ausschuss für Familie, Kultur und Soziales erneut damit befassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 04.04.2017 Seite 3