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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.06.17, 10:50
Aktualisiert
13.06.17, 10:50
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6) Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3		
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 8. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 04.04.2017. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 19:16 Uhr TOP Betreff 4.1 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Die stv. Fachdienstleiterin Gömpel ergänzt hierzu, dass der Antrag der SpVgg. Kirch/Grottenherten fristgerecht eingegangen ist, jedoch nicht alle Unterlagen beigefügt waren. Da im Bereich der Sportförderungsrichtlinien die Förderungsmittel in Gänze verausgabt werden, hat ein zu berücksichtigender Antrag Auswirkungen auf die Höhe der Fördermittel für alle Antragsteller. Um dies zu verdeutlichen wurden verwaltungsseitig die Vergabe nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien ohne Berücksichtigung der sechs Übungsleiter der SpVgg Kirch/Grottenherten dargestellt (Variante 1) sowie mit Berücksichtigung (Variante 2). Ausschussmitglied Lambertz fragte nochmals explizit nach, dass - sofern nur für vier Übungsleiter Nachweise vorgelegt werden, die Mittel entsprechend angepasst werden. Dies wurde seitens der stv. Fachdienstleitung Gömpel bestätigt. Ausschussmitglied Dreikhausen weist darauf hin, dass in der Vergangenheit verspätete Anträge nicht berücksichtigt wurden. Im vorliegenden Fall würde der Ausschuss eine Ausnahme schaffen. Seitens des Ausschussmitgliedes Verse wurde festgestellt, dass der Antrag der SpVgg Kirch/Grottenherten vorliegt. Es mangelt derzeit nur an der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Ausschussmitglied Heuser erklärt, dass dem Antrag zugestimmt wird, jedoch sollte künftig genauer auf die Fristeinhaltung geachtet werden. Seitens der stv. Fachdienstleiterin Gömpel wurde vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für das nächste Jahr dahingehend anzupassen, dass bei Antragsstellung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen müssen. Ausschussmitglied Dreikhausen bittet alsdann nochmal alle Vereine entsprechend zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind und dass diese bei Antragstellung vorliegen müssen. Durch den Vorsitzenden wurde erläutert, dass eine Änderung der Richtlinien keinen Spielraum für den Ausschuss mehr zulasse. Die Mitglieder des Ausschusses sollten sich eine gewisse Flexibilität vorbehalten. Dennoch sollten alle Vereine darauf hingewiesen werden, dass bei Antragstellung alle Unterlagen fristgerecht vorliegen müssen. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2018 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird, b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg in Abhängigkeit des noch einzureichenden Nachweises der SpVgg Kirch/Grottenherten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 04.04.2017 Seite 2