Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.06.17, 10:50
Aktualisiert
13.06.17, 10:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 04.04.2017.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
19:16 Uhr
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Betreff
4.1
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die stv. Fachdienstleiterin Gömpel ergänzt hierzu, dass der Antrag der SpVgg. Kirch/Grottenherten fristgerecht eingegangen ist, jedoch nicht alle Unterlagen beigefügt waren.
Da im Bereich der Sportförderungsrichtlinien die Förderungsmittel in Gänze verausgabt werden,
hat ein zu berücksichtigender Antrag Auswirkungen auf die Höhe der Fördermittel für alle
Antragsteller.
Um dies zu verdeutlichen wurden verwaltungsseitig die Vergabe nach Ziffer 6 der
Sportförderungsrichtlinien ohne Berücksichtigung der sechs Übungsleiter der SpVgg Kirch/Grottenherten dargestellt (Variante 1) sowie mit Berücksichtigung (Variante 2).
Ausschussmitglied Lambertz fragte nochmals explizit nach, dass - sofern nur für vier Übungsleiter
Nachweise vorgelegt werden, die Mittel entsprechend angepasst werden. Dies wurde seitens der
stv. Fachdienstleitung Gömpel bestätigt.
Ausschussmitglied Dreikhausen weist darauf hin, dass in der Vergangenheit verspätete Anträge
nicht berücksichtigt wurden. Im vorliegenden Fall würde der Ausschuss eine Ausnahme schaffen.
Seitens des Ausschussmitgliedes Verse wurde festgestellt, dass der Antrag der SpVgg Kirch/Grottenherten vorliegt. Es mangelt derzeit nur an der Vollständigkeit der einzureichenden
Unterlagen.
Ausschussmitglied Heuser erklärt, dass dem Antrag zugestimmt wird, jedoch sollte künftig
genauer auf die Fristeinhaltung geachtet werden.
Seitens der stv. Fachdienstleiterin Gömpel wurde vorgeschlagen, die Sportförderrichtlinien für das
nächste Jahr dahingehend anzupassen, dass bei Antragsstellung alle erforderlichen Unterlagen
vorliegen müssen. Ausschussmitglied Dreikhausen bittet alsdann nochmal alle Vereine
entsprechend zu informieren, welche Unterlagen erforderlich sind und dass diese bei
Antragstellung vorliegen müssen. Durch den Vorsitzenden wurde erläutert, dass eine Änderung
der Richtlinien keinen Spielraum für den Ausschuss mehr zulasse. Die Mitglieder des
Ausschusses sollten sich eine gewisse Flexibilität vorbehalten. Dennoch sollten alle Vereine
darauf hingewiesen werden, dass bei Antragstellung alle Unterlagen fristgerecht vorliegen
müssen.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2018 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 €
gewährt wird,
b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg in Abhängigkeit des noch einzureichenden Nachweises der SpVgg Kirch/Grottenherten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 04.04.2017
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