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Allgemeine Vorlage (Kindergartenangelegenheiten; hier: Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich)

Daten

Kommune
Kall
Größe
82 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
18.02.11, 18:18
Aktualisiert
24.02.11, 18:29
Allgemeine Vorlage (Kindergartenangelegenheiten;
hier:  Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich) Allgemeine Vorlage (Kindergartenangelegenheiten;
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hier:  Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2011 01.03.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt 2011. 10.000 Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 Kindergartenangelegenheiten; hier: Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten Keldenich ab dem 01.08.11 sowie den damit verbundenen notwendigen (Investitionsmaßnahmen (Einrichtung eines Ruheraums) zu. Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 23.11.10 wurde u.a. die Investitionsplanung für den Kindergarten Keldenich durch Frau Scheer, Planungsbüro Becker, Kall vorgestellt. Aufgrund der angegebenen Kosten (rd. 195.000,-€ ) beschloss der Ausschuss, die Planung zunächst zurückzustellen. Aufgrund des gegebenen Bedarfs gemäß abgeschlossenem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2011/12 ist es der Gemeinde Kall in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ab dem 01.08.11 im Kindergarten Keldenich einzuführen. Von den ursprünglichen Planungen zur Erfüllung des Raumprogramms bzw. sonst noch notwendigen Maßnahmen (Dachsanierung, Fassade) sehen der Kreis Euskirchen sowie der Landschaftsverband Rheinland als Ausnahme- und Übergangsregelung zunächst ab. Mit beiden Institutionen konnte nunmehr zustimmend vereinbart werden, dass die baulichen Veränderungen auf das Nötigste beschränkt werden. Das planende Büro geht hierbei dann noch von Baukosten in Höhe von 10.000,-- € aus. Die Gemeinde hat mit dieser abgestimmten Übergangslösung Zeit, bis Ende des Jahres 2011 die endgültigen Planungen für den bedarfsgerechten Umbau abzustimmen. Vorlagen-Nr. 11/2011 Seite 2 Vorlagen-Nr. 11/2011 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 11/2011 15.02.2011 0 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Kindergartenangelegenheiten; hier: Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten Keldenich ab dem 01.08.11 sowie den damit verbundenen notwendigen (Investitionsmaßnahmen (Einrichtung eines Ruheraums) zu. Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 23.11.2010 wurde u.a. die Investitionsplanung für den Kindergarten Keldenich durch Frau Scheer, Planungsbüro Becker, Kall vorgestellt. Aufgrund der angegebenen Kosten (rd. 195.000,-€ ) beschloss der Ausschuss, die Planung zunächst zurückzustellen. Aufgrund des gegebenen Bedarfs gemäß abgeschlossenem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2011/12 ist es der Gemeinde Kall in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ab dem 01.08.11 im Kindergarten Keldenich einzuführen. Für die Aufnahme und Betreuung von Zweijährigen ist die Schaffung eines Ruheraums zwingend notwendig. Von den übrigen Planungen (Sanitärbereich, Personalraum, etc.) zur Erfüllung des Raumprogramms bzw. notwendigen Maßnahmen (Dachsanierung, Fassade) sehen der Kreis Euskirchen sowie der Landschaftsverband Rheinland als Ausnahme- und Übergangsregelung zunächst ab.