Daten
Kommune
Kall
Größe
82 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
18.02.11, 18:18
Aktualisiert
24.02.11, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2011
01.03.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt 2011.
10.000
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 2
Kindergartenangelegenheiten;
hier: Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten Keldenich ab dem 01.08.11 sowie den
damit verbundenen notwendigen (Investitionsmaßnahmen (Einrichtung eines Ruheraums) zu.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 23.11.10
wurde u.a. die Investitionsplanung für den Kindergarten Keldenich durch Frau Scheer, Planungsbüro Becker, Kall vorgestellt.
Aufgrund der angegebenen Kosten (rd. 195.000,-€ ) beschloss der Ausschuss, die Planung zunächst zurückzustellen.
Aufgrund des gegebenen Bedarfs gemäß abgeschlossenem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2011/12 ist es der Gemeinde Kall in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ab
dem 01.08.11 im Kindergarten Keldenich einzuführen.
Von den ursprünglichen Planungen zur Erfüllung des Raumprogramms bzw. sonst noch notwendigen Maßnahmen (Dachsanierung, Fassade) sehen der Kreis Euskirchen sowie der Landschaftsverband Rheinland als Ausnahme- und Übergangsregelung zunächst ab.
Mit beiden Institutionen konnte nunmehr zustimmend vereinbart werden, dass die baulichen
Veränderungen auf das Nötigste beschränkt werden. Das planende Büro geht hierbei dann noch
von Baukosten in Höhe von 10.000,-- € aus.
Die Gemeinde hat mit dieser abgestimmten Übergangslösung Zeit, bis Ende des Jahres 2011
die endgültigen Planungen für den bedarfsgerechten Umbau abzustimmen.
Vorlagen-Nr. 11/2011
Seite 2
Vorlagen-Nr. 11/2011
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
11/2011
15.02.2011
0
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Kindergartenangelegenheiten;
hier: Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten Keldenich
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Einführung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Kindergarten
Keldenich ab dem 01.08.11 sowie den damit verbundenen notwendigen (Investitionsmaßnahmen (Einrichtung eines Ruheraums) zu.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 23.11.2010
wurde u.a. die Investitionsplanung für den Kindergarten Keldenich durch Frau Scheer, Planungsbüro Becker, Kall vorgestellt. Aufgrund der angegebenen Kosten (rd. 195.000,-€ ) beschloss der Ausschuss, die Planung zunächst zurückzustellen.
Aufgrund des gegebenen Bedarfs gemäß abgeschlossenem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2011/12 ist es der Gemeinde Kall in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ab
dem 01.08.11 im Kindergarten Keldenich einzuführen.
Für die Aufnahme und Betreuung von Zweijährigen ist die Schaffung eines Ruheraums zwingend notwendig.
Von den übrigen Planungen (Sanitärbereich, Personalraum, etc.) zur Erfüllung des Raumprogramms bzw. notwendigen Maßnahmen (Dachsanierung, Fassade) sehen der Kreis Euskirchen
sowie der Landschaftsverband Rheinland als Ausnahme- und Übergangsregelung zunächst ab.