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Beschlusstext (Ökologisches Ausgleichsflächenkataster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
24.04.17, 14:56
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Beschlusstext (Ökologisches Ausgleichsflächenkataster) Beschlusstext (Ökologisches Ausgleichsflächenkataster)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am Dienstag, den 08.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Ökologisches Ausgleichsflächenkataster 21:06 Uhr Auf Nachfrage von Herrn Merx erläutert Herr Köster, dass die Stadt bei den eigenen Baugebieten zunächst selbst für einen Ausgleich zu sorgen hat. Beim BG Mühlenkreuz wurde der Ausgleich durch die RWE Power AG geleistet, da diese Vorhabenträgerin war. Der Ausgleich wurde hier durch Aufrechnung eines Ökokontos geleistet. Als Beispiel für den eigenen Ausgleich durch die Stadt nennt Herr Köster die Ausgleichsfläche vor dem Ortseingang Kirchherten. Herr Wienand erkundigt sich 1. welche Einflußmöglichkeiten die Stadt darauf hat, dass die Ausgleiche für Maßnahmen im Stadtgebiet auch im Stadtgebiet geschaffen werden. 2. ob es einen Überblick darüber gibt, wie viele Ausgleichsmaßnahmen noch durchgeführt werden müssen. Herr Köster erläutert, dass 1. die Stadt bestrebt ist, dass die Ausgleichsmaßnahmen ortsnah entwickelt werden. Dennoch hält er ein Ökokonto statt der Umsetzung von sehr kleinen Maßnahmen für sinnvoll. 2. alle Ausgleichsflächen, auch interne, in die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung mit eingehen. Dennoch ist eine Nachhaltung der internen Ausgleichsmaßnahmen, wie Heckenpflanzungen in Privatgärten, schwierig. Daher soll beim Ausgleichsflächenkataster zunächst eine Beschränkung auf die externen Ausgleichsflächen erfolgen. Auf Nachfrage von Herrn Krichel bestätigt Herr Köster, dass Bepflanzungspläne, wenn sie im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan erlassen wurden, hinfällig werden, sobald der Bebauungsplan aufgehoben wird. Das kann natürlich zu einer minimalen Verschlechterung der Ökobilanz führen. Derzeit ist keine Aufhebung von Bebauungsplänen mit Bepflanzungsplan im Verfahren. Herr Köster bestätigt die Auffassung von Herrn vom Berg, dass das Stadtgebiet Bedburg mehr Waldflächen vertragen könnte. Er verweist aber auf die Schwierigkeiten zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für die Waldaufforstung. Diese Inanspruchnahme muss gut begründet sein. Es besteht eine Flächenkonkurrenz zwischen verschiedenen Nutzungen. Herr Pleuss verweist auf eine Klausurtagung des Rhein-Erft-Kreis zum Thema „Wald“. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 08.11.2016 Seite 2