Daten
Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
24.04.17, 14:56
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel
am Dienstag, den 08.11.2016.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:06 Uhr
TOP
Betreff
5
Antrag der FWG-Fraktion zur Entwicklung eines zusammenhängenden
Naturschutzgebietes
Herr Stefan Merx begründet den Antrag und verweist auf die Schutzwürdigkeit einiger Flächen im
Stadtgebiet sowie darauf, dass im Vergleich zum südlichen und mittleren Rhein-Erft-Kreis im
nördlichen Rhein-Erft-Kreis nur wenige Natur- und Landschaftsschutzgebiete vorhanden sind.
Er begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, in der nächsten Sitzung dem neuen Eigentümer der
Waldflächen im Bereich Hohenholzer Graben im Rahmen einer Begehung die Möglichkeit zu
geben, seine Pläne vorzustellen. Er bittet die Verwaltung um Ausarbeitung eines Konzepts, dass
die Ausweisung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes verfolgt unter Berücksichtigung
der Aspekte der weiteren Nutzung durch Waldkindergarten, Imkerei, u.a. und schlägt daher eine
Vertagung des Tagesordnungspunktes vor.
Herr Speuser spricht sich für die Aufforstung einzelner Flächen aus. Dennoch geht er davon aus,
dass der bisherige Status „Landschaftsschutzgebiet“ ausreichend ist und spricht sich für den
Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.
Herr Wienand unterstützt den Antrag und bittet die Verwaltung zu prüfen, in welcher Form
Ausnahmen von der Nutzungseinschränkung möglich sind oder ob die Flächen, die derzeit genutzt
werden (Waldkindergarten, Imkerei, etc.) in einem Naturschutzgebiet ausgespart werden können.
Herr Krichel verweist auf die Schwierigkeiten, die bei einer Aufforstung von Wald in einem
Naturschutzgebiet entstehen können. Er spricht sich dafür aus, Waldaufforstungen ohne
Schaffung eines Naturschutzgebietes durchzuführen.
Herr Spix spricht sich für den Antrag aus, unter den Voraussetzungen dass die Flächen weiterhin
durch Imkerei, Waldkindergarten und die Öffentlichkeit genutzt werden können. Er erkundigt sich,
ob im Flurbereinigungsgebiet Fortuna Garsdorf Wald aufgeforstet werden kann und wann.
Herr Köster verweist auf das laufende Flurbereinigungsverfahren Fortuna / Garsdorf und teilt mit,
dass die Stadt Bedburg in der Regel die Gemeinschaftsanlagen (Wege und Gehölzflächen) in
Unterhaltung und Eigentum übernimmt. Die Verortung von Waldflächen wird in diesem Fall im
Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens festgelegt. Die Verortung wird aus dem
Abschlussbetriebsplan entwickelt. Daher sei es schwierig, hier auf eine darüber hinausgehende
Aufforstung hinzuwirken.
Er weist darauf hin, dass bei einem Naturschutzgebiet die öffentliche Nutzung sehr stark
eingeschränkt ist. Von daher ist er davon überzeugt, dass der Schutzstatus
„Landschaftsschutzgebiet“ ausreichend ist.
Nach Auffassung von Herrn Stefan Merx ist ein Naturschutzgebiet mit den Themen Tourismus /
Naherholung vereinbar. Er nennt hier die Eifel als Beispiel und schlägt vor, dass der
Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird, dass die Verwaltung mit der Erstellung eines
Konzepts
zur
Ausweisung
eines
zusammenhängenden
Naturschutzgebietes
unter
Berücksichtigung der genannten Aspekte (Imkerei, Waldkindergarten, etc.) beauftragt wird.
Herr Osterhammel erkundigt sich nach der Instandhaltung der öffentlichen Wege.
Herr Köster berichtet über Gespräche mit dem Eigentümer diesbezüglich. Die Naherholung soll
sichergestellt bleiben. Die Stadt wird hier in der Pflicht sein. Der Umfang der Pflicht wird ein
Ergebnis der derzeit stattfindenden Gespräche sein.
Herr Ausschussvorsitzender vom Berg erkundigt sich
1. nach den Konsequenzen für den Forstwirt, wenn seine Flächen
„Landschaftsschutzgebiet“ zum „Naturschutzgebiet“ umgewidmet werden.
2. warum der Betrieb von Bienenstöcken auf der Fläche derzeit nicht erlaubt ist.
von
Herr Köster erklärt, dass
1. auch in einem Naturschutzgebiet eine nachhaltige regelgerechte Forstwirtschaft zulässig
ist.
2. der Betrieb von Bienenstöcken durch den Landschaftsplan verboten sei. Eine Begründung
dafür ist ihm nicht bekannt.
Herr Pleuss erinnert an die Beschlüsse zur 9. Änderung des Landschaftsplans Nr. 1 und das
Einvernehmen, welches diesbezüglich hergestellt worden ist. Diese Beschlüsse würden durch die
Bildung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes aufgehoben werden.
Herr Speuser bekräftigt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung
zustimmen will.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass der Beschluss vertagt wird, und zunächst die Untere
Landschaftsbehörde und der neue Eigentümer eingeladen werden, sowie dass die Verwaltung die
offenen Fragen klärt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel vertagt den Tagesordnungspunkt und beauftragt
die Verwaltung, den neuen Eigentümer der Gehölzflächen nördlich von Kaster sowie die
Vertreterin der Unteren Landschaftsbehörde zu einer Sitzung des Ausschusses zum Austausch
einzuladen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzung diskutierten Nutzungsaspekte zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 x SPD, 3 x FWG, 2 x Grüne,
Nein-Stimmen: 4 x CDU
Stimmenthaltungen: 1
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 08.11.2016
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