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Beschlusstext (Antrag der FWG-Fraktion zur Entwicklung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
82 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
24.04.17, 14:56
Aktualisiert
24.04.17, 14:56
Beschlusstext (Antrag der FWG-Fraktion zur Entwicklung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes) Beschlusstext (Antrag der FWG-Fraktion zur Entwicklung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel am Dienstag, den 08.11.2016. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:06 Uhr TOP Betreff 5 Antrag der FWG-Fraktion zur Entwicklung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes Herr Stefan Merx begründet den Antrag und verweist auf die Schutzwürdigkeit einiger Flächen im Stadtgebiet sowie darauf, dass im Vergleich zum südlichen und mittleren Rhein-Erft-Kreis im nördlichen Rhein-Erft-Kreis nur wenige Natur- und Landschaftsschutzgebiete vorhanden sind. Er begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, in der nächsten Sitzung dem neuen Eigentümer der Waldflächen im Bereich Hohenholzer Graben im Rahmen einer Begehung die Möglichkeit zu geben, seine Pläne vorzustellen. Er bittet die Verwaltung um Ausarbeitung eines Konzepts, dass die Ausweisung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes verfolgt unter Berücksichtigung der Aspekte der weiteren Nutzung durch Waldkindergarten, Imkerei, u.a. und schlägt daher eine Vertagung des Tagesordnungspunktes vor. Herr Speuser spricht sich für die Aufforstung einzelner Flächen aus. Dennoch geht er davon aus, dass der bisherige Status „Landschaftsschutzgebiet“ ausreichend ist und spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Herr Wienand unterstützt den Antrag und bittet die Verwaltung zu prüfen, in welcher Form Ausnahmen von der Nutzungseinschränkung möglich sind oder ob die Flächen, die derzeit genutzt werden (Waldkindergarten, Imkerei, etc.) in einem Naturschutzgebiet ausgespart werden können. Herr Krichel verweist auf die Schwierigkeiten, die bei einer Aufforstung von Wald in einem Naturschutzgebiet entstehen können. Er spricht sich dafür aus, Waldaufforstungen ohne Schaffung eines Naturschutzgebietes durchzuführen. Herr Spix spricht sich für den Antrag aus, unter den Voraussetzungen dass die Flächen weiterhin durch Imkerei, Waldkindergarten und die Öffentlichkeit genutzt werden können. Er erkundigt sich, ob im Flurbereinigungsgebiet Fortuna Garsdorf Wald aufgeforstet werden kann und wann. Herr Köster verweist auf das laufende Flurbereinigungsverfahren Fortuna / Garsdorf und teilt mit, dass die Stadt Bedburg in der Regel die Gemeinschaftsanlagen (Wege und Gehölzflächen) in Unterhaltung und Eigentum übernimmt. Die Verortung von Waldflächen wird in diesem Fall im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens festgelegt. Die Verortung wird aus dem Abschlussbetriebsplan entwickelt. Daher sei es schwierig, hier auf eine darüber hinausgehende Aufforstung hinzuwirken. Er weist darauf hin, dass bei einem Naturschutzgebiet die öffentliche Nutzung sehr stark eingeschränkt ist. Von daher ist er davon überzeugt, dass der Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“ ausreichend ist. Nach Auffassung von Herrn Stefan Merx ist ein Naturschutzgebiet mit den Themen Tourismus / Naherholung vereinbar. Er nennt hier die Eifel als Beispiel und schlägt vor, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wird, dass die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Ausweisung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes unter Berücksichtigung der genannten Aspekte (Imkerei, Waldkindergarten, etc.) beauftragt wird. Herr Osterhammel erkundigt sich nach der Instandhaltung der öffentlichen Wege. Herr Köster berichtet über Gespräche mit dem Eigentümer diesbezüglich. Die Naherholung soll sichergestellt bleiben. Die Stadt wird hier in der Pflicht sein. Der Umfang der Pflicht wird ein Ergebnis der derzeit stattfindenden Gespräche sein. Herr Ausschussvorsitzender vom Berg erkundigt sich 1. nach den Konsequenzen für den Forstwirt, wenn seine Flächen „Landschaftsschutzgebiet“ zum „Naturschutzgebiet“ umgewidmet werden. 2. warum der Betrieb von Bienenstöcken auf der Fläche derzeit nicht erlaubt ist. von Herr Köster erklärt, dass 1. auch in einem Naturschutzgebiet eine nachhaltige regelgerechte Forstwirtschaft zulässig ist. 2. der Betrieb von Bienenstöcken durch den Landschaftsplan verboten sei. Eine Begründung dafür ist ihm nicht bekannt. Herr Pleuss erinnert an die Beschlüsse zur 9. Änderung des Landschaftsplans Nr. 1 und das Einvernehmen, welches diesbezüglich hergestellt worden ist. Diese Beschlüsse würden durch die Bildung eines zusammenhängenden Naturschutzgebietes aufgehoben werden. Herr Speuser bekräftigt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen will. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass der Beschluss vertagt wird, und zunächst die Untere Landschaftsbehörde und der neue Eigentümer eingeladen werden, sowie dass die Verwaltung die offenen Fragen klärt. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel vertagt den Tagesordnungspunkt und beauftragt die Verwaltung, den neuen Eigentümer der Gehölzflächen nördlich von Kaster sowie die Vertreterin der Unteren Landschaftsbehörde zu einer Sitzung des Ausschusses zum Austausch einzuladen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzung diskutierten Nutzungsaspekte zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 x SPD, 3 x FWG, 2 x Grüne, Nein-Stimmen: 4 x CDU Stimmenthaltungen: 1 Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 08.11.2016 Seite 2