Daten
Kommune
Kall
Größe
68 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
87/2011
24.05.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Übernahme der Kanalhausanschlussleitungen vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die o. g. Problematik in der nächsten
Sitzung der AG Abwasser vorzuberaten.
Sachdarstellung:
Die FDP Fraktion und SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 06.05.2011 in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2011 die Übernahme der Kanalhausanschlussleitungen vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze durch die
Gemeinde zu beraten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 04.05.2011 die Kommunal- und Abwasserberatung NRW Düsseldorf beauftragt, die Überarbeitung der Entwässerungssatzung,
Überprüfung und Anpassung der Beitrags- und der Gebührensatzungen der Gemeinde
Kall und Entwicklung von Fristensatzungen nach § 61a LWG vorzubereiten.
Vorlagen-Nr. 87/2011
Seite 2
Seitens der Verwaltung wird auf folgende Punkte hingewiesen:
- Die Gesamtlänge der öffentlichen Kanalisation beträgt z. Zt. ca. 125 km.
In den Ortslagen Wallenthaler Höhe und Straßbüsch ist noch keine Kanalisation
vorhanden.
- Bei einer Übernahme der Kanalanschlussleitungen durch die Gemeinde ändert
sich zukünftig aus techn. Sicht (Erneuerung, Reparatur usw.) nichts Wesentliches.
Künftig wäre die Gemeinde dann kostenpflichtig.
- Die hierfür beantragte Übernahme hat erhebliche Auswirkungen (auch zukünftig) auf
die Gebührensituation.
Um die zukünftigen Gebühren zu ermitteln sind im Vorfeld einige Schritte erforderlich:
1) Ermittlung der gesamten Anschlusslängen.
2) Baujahr der Kanalisation in den Ortslagen.
3) Festlegung des zukünftigen Sanierungsbedarfs der Hausanschlussleitungen.
Ohne Kenntnis des Zustandes (Sanierungsumfang unbekannt) ist eine Übernahme
der Hausanschlussleitungen riskant. Es sollten zumindest stichprobenhaltig
Befahrungen bei den Altkanälen durchgeführt werden.
In der 1. Sitzung des Arbeitskreises „Abwasser“ wurde von den Vertretern der KUA auf
die Problematik der Abwägung in diesem Bereich hingewiesen.
Um eine Lösung zu erarbeiten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, innerhalb
des bestehenden Arbeitskreises „Abwasser“ in Kooperation mit der KUA die verschiedenen Alternativen aufzuzeigen und insbesondere die Gebührenauswirkungen darzustellen.
Das Ergebnis wird dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.