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Allgemeine Vorlage (Übernahme der Kanalhausanschlussleitungen vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde)

Daten

Kommune
Kall
Größe
68 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 87/2011 24.05.2011 Federführung: Fachbereich III An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Herr Schramm Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Übernahme der Kanalhausanschlussleitungen vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die o. g. Problematik in der nächsten Sitzung der AG Abwasser vorzuberaten. Sachdarstellung: Die FDP Fraktion und SPD Fraktion beantragt mit Schreiben vom 06.05.2011 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.05.2011 die Übernahme der Kanalhausanschlussleitungen vom Hauptsammler bis zur Grundstücksgrenze durch die Gemeinde zu beraten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 04.05.2011 die Kommunal- und Abwasserberatung NRW Düsseldorf beauftragt, die Überarbeitung der Entwässerungssatzung, Überprüfung und Anpassung der Beitrags- und der Gebührensatzungen der Gemeinde Kall und Entwicklung von Fristensatzungen nach § 61a LWG vorzubereiten. Vorlagen-Nr. 87/2011 Seite 2 Seitens der Verwaltung wird auf folgende Punkte hingewiesen: - Die Gesamtlänge der öffentlichen Kanalisation beträgt z. Zt. ca. 125 km. In den Ortslagen Wallenthaler Höhe und Straßbüsch ist noch keine Kanalisation vorhanden. - Bei einer Übernahme der Kanalanschlussleitungen durch die Gemeinde ändert sich zukünftig aus techn. Sicht (Erneuerung, Reparatur usw.) nichts Wesentliches. Künftig wäre die Gemeinde dann kostenpflichtig. - Die hierfür beantragte Übernahme hat erhebliche Auswirkungen (auch zukünftig) auf die Gebührensituation. Um die zukünftigen Gebühren zu ermitteln sind im Vorfeld einige Schritte erforderlich: 1) Ermittlung der gesamten Anschlusslängen. 2) Baujahr der Kanalisation in den Ortslagen. 3) Festlegung des zukünftigen Sanierungsbedarfs der Hausanschlussleitungen. Ohne Kenntnis des Zustandes (Sanierungsumfang unbekannt) ist eine Übernahme der Hausanschlussleitungen riskant. Es sollten zumindest stichprobenhaltig Befahrungen bei den Altkanälen durchgeführt werden. In der 1. Sitzung des Arbeitskreises „Abwasser“ wurde von den Vertretern der KUA auf die Problematik der Abwägung in diesem Bereich hingewiesen. Um eine Lösung zu erarbeiten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, innerhalb des bestehenden Arbeitskreises „Abwasser“ in Kooperation mit der KUA die verschiedenen Alternativen aufzuzeigen und insbesondere die Gebührenauswirkungen darzustellen. Das Ergebnis wird dann den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.