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Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
20.01.16, 18:03
Aktualisiert
20.01.16, 18:03
Beschlusstext (Verwendung der Fördermittel gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW))

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Rates am Dienstag, den 15.12.2015. Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 22:35 Uhr TOP Betreff 23 Verwendung der Fördermittel gem. § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) Herr Olpen erklärt für die CDU-Fraktion, dass man mit dem Antrag das Ziel verfolge, endlich die vorgeschlagene Lärmschutzmaßnahme an der L 279 anzustoßen und umzusetzen. Er kritisiert die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung, die die Kosten seiner Ansicht nach nur sehr grob und die Maßnahme im Ergebnis als sehr teuer darstelle. Er führt weiter aus, dass man dem Antrag des Mehrheitsbündnisses bzgl. der energetischen Sanierung des Rathauses kritisch gegenüber stehe, da hierfür auch andere Fördertöpfe, z.B. KFW-Mittel, zur Verfügung stünden. Kämmerer Baum erläutert, dass KFW-Mittel für die energetische Sanierung nicht herangezogen werden könnten, da entsprechende Mittel bereits anderweitig genutzt würden. Herr Coumanns zeigt sich verwundert über die CDU-Fraktion, die hier Mehrausgaben tätigen wolle, sich zuvor aber gegen Steuererhöhungen ausgesprochen habe. Er wirbt um Unterstützung des Antrages durch die CDU-Fraktion. Herr Olpen stellt fest, dass grundsätzlich sicher Einvernehmen darüber bestehe, dass beide Maßnahmen sinnvoll seien. Die CDU-Fraktion habe aber ein Problem mit der Gesamtkonzeptionierung der Rathauszentralisierung und könne den eingeschlagenen Weg daher nicht mitgehen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Mittel aus dem KInvFöG NRW zur energetischen Sanierung des Rathauses Kaster zu verwenden und die entsprechenden Veranschlagungen im Haushaltsplan 2016 vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür