Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 21. Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2004 im Raum 104 des
Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Landrat Rosenke weist darauf hin, dass die in der Begründung
zur Dringlichkeitsentscheidung 41/2004 angesprochenen Anfragen an die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht und
an das Finanzamt Euskirchen noch nicht beantwortet worden
seien. Vor diesem Hintergrund stünden die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses und die Beschlussfassung des
Kreistages zu der Dringlichkeitsentscheidung unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs dieser beiden Anfragen.
Fraktionsvorsitzende B 90/Grüne, Frau Dr. Danninger, teilt mit,
dass ihre Fraktion diesem beabsichtigten Leihgeschäft nicht
zustimmen könne. Sie werde daher die Dringlichkeitsentscheidung auch nicht unterzeichnen.
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
41/2004 vom 02.03.2004 zu und empfiehlt dem Kreistag die
Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)