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Beschlusstext (Beratung und Beschlussfassung der Hebesatzsatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
20.01.16, 18:03
Aktualisiert
20.01.16, 18:03
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Rates am Dienstag, den 15.12.2015. Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr Sitzungsende: 22:35 Uhr TOP Betreff 4 Beratung und Beschlussfassung der Hebesatzsatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016 Herr Coumanns führt aus, dass die SPD-Fraktion die vorgeschlagenen Hebesätze mittrage. Es handele sich um eine moderate Anhebung, die bereits seit der Aufstellung im Haushaltssicherungskonzept so vorgesehen gewesen sei. Herr vom Berg ergänzt, dass diese Steuersätze bereits durch die Ratsmehrheit der vorherigen Wahlperiode festgeschrieben worden seien. Herr Hoffmann erklärt, dass er den Steuersätzen nicht zustimmen werde, da der Haushalt für 2016 noch nicht vorliege. Herr Olpen hinterfragt, welche Anstrengungen die Stadt denn unternommen habe, um Einsparungen zu erzielen, die die Erhöhung der Steuersätze hätten entbehrlich machen können; zudem hinterfragt er, welche Entlastung der Windpark für den Haushalt bedeute. Kämmerer Baum weist bezüglich des Windparks darauf hin, dass eine Haushaltsverbesserung in Höhe von ca. 800.000 € pro Jahr eingeplant sei. Für 2015 könne die Verbesserung nach aktuellem Stand etwa 1,1 Mio. Euro betragen; dies resultiere aus der günstigen Lage des Kapitalmarktes. Kämmerer Baum führt weiter aus, dass parallel aber auch eine Verschlechterung im Bereich der Kreisumlage zu verzeichnen sei. Haushaltsbelastend hinzu kämen noch die Kosten für den Rathausneubau, die bislang nicht berücksichtigt worden seien. Die Erträge aus dem Windpark würden daher einen Verzicht auf die Steuererhöhungen nicht rechtfertigen. Kämmerer Baum verweist zudem auf ähnliche Verfahrensweisen in anderen Kommunen, so z.B. auf die Stadt Kerpen, in der am heutigen Tag ebenfalls eine Hebesatzsatzung beraten werde. So bewege sich Bedburg nach einem Vergleich im Bereich der Grundsteuer B kreisweit im Mittelfeld. Aus diesem Grunde plädiert er für die Fortsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und somit für einen Beschluss der Hebesätze. Er bekräftigt zudem das Angebot an die Politik, im Rahmen der Haushaltsberatungen über weitere Einsparmöglichkeiten zu diskutieren. Herr Giesen erklärt, dass die FWG-Fraktion sehr kontrovers über das Thema Steuererhöhungen diskutiert habe und das Abstimmungsbild der Fraktion daher uneinheitlich ausfallen werde. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Hebesatzsatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016. Der Satzungsentwurf ist dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.12.2015 Seite 2